Rechtsextreme Wahlwerbung
Gerichtsbeschluss: "Hängt die Grünen"-Plakate dürfen bleiben - Stadt wehrt sich
14.9.2021, 16:43 UhrDas Verwaltungsgericht Chemnitz gab einem Eilantrag des "III. Wegs" statt, wie es am Dienstag mitteilte - jedoch unter der Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen.
Die Stadt Zwickau hatte am vergangenen Mittwoch verfügt, dass die Partei ihre Plakate mit dem Aufdruck "Hängt die Grünen" binnen drei Tagen abnehmen solle. Geschehe das nicht, werde die Kommune die Plakate selbst entfernen. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine "losgelöste Wahrnehmung" der Plakate des "III. Wegs" und deren "kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen".
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Splitterpartei "III. Weg" als auch die Stadt Zwickau könnten noch dagegen vorgehen, sagte ein Gerichtssprecher. Bislang sei aber noch keine Reaktion eingegangen.
Die Stadt Zwickau will gegen den Beschluss vorgehen. Die Kommune halte die Entscheidung für falsch und werde deshalb am Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde einlegen, um die Entfernung der Plakate zu erreichen, teilte Zwickau am Nachmittag mit. Inhaltlich mache es keinen Unterschied, ob die Plakate 100 Meter entfernt hingen, sagte die Zwickauer Oberbürgermeisterin Constance Arndt (parteilos). „Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich!“
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann kritisierte den Gerichtsbeschluss scharf: "Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass der Slogan "Hängt die Grünen", der durchaus als Mordaufruf verstanden werden kann, vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit abgedeckt sein könnte."
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