Damit Ärzte nicht "überrollt werden"

Gesundheitsminister wollen telefonische Krankschreibungen verlängern

18.1.2022, 08:45 Uhr
Die Regelung zu telefonischen Krankschreibungen bei Atemwegserkrankungen soll verlängert werden.

© Patrick Pleul, dpa Die Regelung zu telefonischen Krankschreibungen bei Atemwegserkrankungen soll verlängert werden.

Die Ärzte bräuchten diese Unterstützung, "damit sie nicht von Patienten überrollt werden", sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne nach den Beratungen. Die SPD-Politikerin ist aktuell Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz.

Zudem soll es weiterhin möglich sein, dass ärztliche und psychotherapeutische Konsultationen digital erfolgen. Auch einen Rettungsschirm für Praxen soll es geben, wenn diese einen hohen Personalausfall haben oder nicht akute Behandlungen verschoben werden müssten. Das Bundesgesundheitsministerium soll zudem die Kostenübernahme bei der Aufnahme ausländischer Patienten in Deutschland klären.

Die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus' von sechs auf drei Monate war in der Schalte ebenfalls Thema. Die Länder-Ressortchefs baten das Bundesgesundheitsministerium, Übergangsregelungen für betroffene Personen zu erarbeiten. Diese seien insbesondere für gebuchte Reisen und für den Zugang zu Veranstaltungen notwendig, sagte Grimm-Benne. "Das ist als Problemstellung erkannt worden."

Laut Grimm-Benne kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in der Schalte an, dass weitere Modellrechnungen durchgeführt würden, wie schnell sich Omikron in Deutschland verbreiten werde. Derzeit gehe man von einer Verdopplung der Zahlen alle sechseinhalb Tage aus, sagte Grimm-Benne. Die Ergebnisse sollen am Wochenende in einer weiteren Konferenz der Gesundheitsminister diskutiert werden.


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Änderungen könnte es demnächst auch bei der Teststrategie geben, um einer Überlastung der Laborkapazitäten entgegenzuwirken. Eine Freitestung aus der Quarantäne oder Isolation soll grundsätzlich mit einem Schnelltest statt einem PCR-Test durchgeführt werden. Lediglich bei Beschäftigten der kritischen Infrastruktur wie in Pflegeheimen und Krankenhäusern soll in diesen Fällen noch ein PCR-Test erfolgen. Wer in Quarantäne müsse, habe jedoch weiterhin Anspruch auf einen PCR-Test, sagte Grimm-Benne.

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