Granaten, Drohnen, Bodycams: Das sieht das geplante Polizeigesetz vor

14.4.2018, 16:06 Uhr
Polizisten in Bayern sollen künftig auch dann gegen Bürger ermitteln und deren Daten überwachen können, wenn keine konkrete Gefahr besteht. Dies sieht das neue Polizeiaufgabengesetz vor, das im Mai im Landtag verabschiedet werden soll.
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Um was geht es?

Polizisten in Bayern sollen künftig auch dann gegen Bürger ermitteln und deren Daten überwachen können, wenn keine konkrete Gefahr besteht. Dies sieht das neue Polizeiaufgabengesetz vor, das im Mai im Landtag verabschiedet werden soll. © Martin Regner

Präventiv soll es den Beamten künftig erlaubt sein, zum Beispiel Briefe zu durchsuchen oder E-Mails, Telefone und Handys abzuhören. Präventiv heißt: Wenn sie eine Gefahr vermuten, sie konkret aber nicht belegen können.
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Briefe durchsuchen, Telefone überwachen

Präventiv soll es den Beamten künftig erlaubt sein, zum Beispiel Briefe zu durchsuchen oder E-Mails, Telefone und Handys abzuhören. Präventiv heißt: Wenn sie eine Gefahr vermuten, sie konkret aber nicht belegen können. © dpa

Auch der Einsatz von Drohnen ist angedacht - sogar von bewaffneten Drohnen. Die geplante bayerische Grenzpolizei soll ebenfalls mit den Flugkörpern ausgestattet werden. Sorge bereitet vielen Bürgern und auch der Deutschen Polizeigewerkschaft da der Datenschutz. Nicht nur unbescholtene Bürger, sondern auch die fernlenkenden Polizisten könnten so überwacht und kontrolliert werden.
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Drohnen einsetzen

Auch der Einsatz von Drohnen ist angedacht - sogar von bewaffneten Drohnen. Die geplante bayerische Grenzpolizei soll ebenfalls mit den Flugkörpern ausgestattet werden. Sorge bereitet vielen Bürgern und auch der Deutschen Polizeigewerkschaft da der Datenschutz. Nicht nur unbescholtene Bürger, sondern auch die fernlenkenden Polizisten könnten so überwacht und kontrolliert werden. © Felix Kästle/Symbolbild (dpa)

Auch schweres Geschütz steht auf der Wunschliste der CSU. Zwar durften Handgranaten und Maschinengewehre bereits vor dem neuen Gesetz eingesetzt werden - nun ist das jedoch bereits zulässig "wenn durch andere Personen der unmittelbare Gebrauch von Schusswaffen (…) erkennbar beabsichtigt ist und der vorherige Gebrauch anderer Waffen durch die Polizei ersichtlich aussichtslos oder unzureichend ist."
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Maschinengewehre und Handgranaten für Polizisten

Auch schweres Geschütz steht auf der Wunschliste der CSU. Zwar durften Handgranaten und Maschinengewehre bereits vor dem neuen Gesetz eingesetzt werden - nun ist das jedoch bereits zulässig "wenn durch andere Personen der unmittelbare Gebrauch von Schusswaffen (…) erkennbar beabsichtigt ist und der vorherige Gebrauch anderer Waffen durch die Polizei ersichtlich aussichtslos oder unzureichend ist." © Uwe Anspach/dpa

"Was die CSU will, sind Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, die sich nicht rechtfertigen lassen", sagte Franz Schindler (SPD; Foto). Er kenne kein anderes Bundesland, in dem die Polizei so viele Befugnisse bekomme wie in Bayern. Die Freien Wähler forderten von der CSU mehr Vertrauen in die Bevölkerung. Die Bürger dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden, sagte Eva Gottstein. Die Fraktionschefin der Grünen, Katharina Schulze, kündigte – wie zuvor bereits SPD und Linke – eine Verfassungsklage an.
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Kritik von SPD, Freien Wählern und Grünen

"Was die CSU will, sind Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, die sich nicht rechtfertigen lassen", sagte Franz Schindler (SPD; Foto). Er kenne kein anderes Bundesland, in dem die Polizei so viele Befugnisse bekomme wie in Bayern. Die Freien Wähler forderten von der CSU mehr Vertrauen in die Bevölkerung. Die Bürger dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden, sagte Eva Gottstein. Die Fraktionschefin der Grünen, Katharina Schulze, kündigte – wie zuvor bereits SPD und Linke – eine Verfassungsklage an. © dpa

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hält dagegen, dass die Polizei auf den technischen Fortschritt reagieren müsse. Mobiltelefone und Computer speichern heute ihre Daten zunehmend in einer Cloud; auf sie aber darf die Polizei nach der geltenden Rechtslage nicht zugreifen. Herrmann verteidigte auch den Begriff der "drohenden Gefahr": "Ein frühzeitiges konsequentes Handeln kann zur Gefahrenabwehr notwendig sein." Wer etwas anderes behaupte, rede "groben Unfug".
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Herrmann verteidigt den Gesetzentwurf

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hält dagegen, dass die Polizei auf den technischen Fortschritt reagieren müsse. Mobiltelefone und Computer speichern heute ihre Daten zunehmend in einer Cloud; auf sie aber darf die Polizei nach der geltenden Rechtslage nicht zugreifen. Herrmann verteidigte auch den Begriff der "drohenden Gefahr": "Ein frühzeitiges konsequentes Handeln kann zur Gefahrenabwehr notwendig sein." Wer etwas anderes behaupte, rede "groben Unfug".

Etwa 1300 Teilnehmer demonstrierten bereits in Nürnberg gegen das von der CSU geplante Polizeiaufgabengesetz , das die Befugnisse der Polizei ausweiten soll. Der Protestmarsch verlief laut Polizei friedlich und ohne Zwischenfälle.
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Protestmarsch in Nürnberg

Etwa 1300 Teilnehmer demonstrierten bereits in Nürnberg gegen das von der CSU geplante Polizeiaufgabengesetz, das die Befugnisse der Polizei ausweiten soll. Der Protestmarsch verlief laut Polizei friedlich und ohne Zwischenfälle. © Stefan Hippel

Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey hat ergeben, dass weniger als 40 Prozent der Bevölkerung dafür sind, dass der Polizei weitere Eingriffsmöglichkeiten in die Privatsphäre erlaubt werden. 2403 Menschen waren gefragt worden: Sollten der Polizei in Bayern auch ohne konkrete Gefahr weitgehende Überwachung und Eingriffe in die Privatsphäre erlaubt werden? In Auftrag gegeben hatte die Umfrage die Grünen-Landtagsfraktion.
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Mehrheit ist gegen mehr Überwachung

Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey hat ergeben, dass weniger als 40 Prozent der Bevölkerung dafür sind, dass der Polizei weitere Eingriffsmöglichkeiten in die Privatsphäre erlaubt werden. 2403 Menschen waren gefragt worden: Sollten der Polizei in Bayern auch ohne konkrete Gefahr weitgehende Überwachung und Eingriffe in die Privatsphäre erlaubt werden? In Auftrag gegeben hatte die Umfrage die Grünen-Landtagsfraktion. © Stefan Hippel