Gesetzesänderungen

Großer Check: Rente, Führerschein, Bürgergeld - das ändert sich 2023

Anna Käfer

Redaktion Bayern und Region

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Michelle Schreiber

7.1.2023, 10:31 Uhr
Ab 2023 sind Restaurants, Cafés und ähnliche Einrichtungen, die Essen To Go anbieten, verpflichtet, Speisen und Getränke sowohl als Einweg- als auch Mehrwegverpackung anzubieten . Mehrweg darf dabei nicht teurer sein - ein geringes Pfand ist dagegen in Ordnung. Davon ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätis und Kioske. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Geschäft höchstens fünf Beschäftigte hat und die Ladenfläche maximal 80 Quadratmeter beträgt. Die Möglichkeit, eigene Behältnisse zu befüllen, muss aber in jedem Fall gewährleistet sein.
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Mehrwegpflicht in Restaurants

Ab 2023 sind Restaurants, Cafés und ähnliche Einrichtungen, die Essen To Go anbieten, verpflichtet, Speisen und Getränke sowohl als Einweg- als auch Mehrwegverpackung anzubieten. Mehrweg darf dabei nicht teurer sein - ein geringes Pfand ist dagegen in Ordnung. Davon ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätis und Kioske. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Geschäft höchstens fünf Beschäftigte hat und die Ladenfläche maximal 80 Quadratmeter beträgt. Die Möglichkeit, eigene Behältnisse zu befüllen, muss aber in jedem Fall gewährleistet sein. © Stefan Hippel

Die Bundesregierung möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien attraktiver machen. Deshalb gibt es ab nächstem Jahr mehr Geld für Photovoltaikanlagen. Profitieren können alle Anlagen, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb sind oder 2023 ans Netz gehen. Das sind die  neuen Vergütungssätze : Anlagen bis 10 kWh erhalten 8,2 Cent pro kWh und größere Anlagen ab einem Anlageanteil von 10 kWh erhalten 7,1 Cent pro kWh.
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Photovoltaik-Ausbau

Die Bundesregierung möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien attraktiver machen. Deshalb gibt es ab nächstem Jahr mehr Geld für Photovoltaikanlagen. Profitieren können alle Anlagen, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb sind oder 2023 ans Netz gehen. Das sind die neuen Vergütungssätze: Anlagen bis 10 kWh erhalten 8,2 Cent pro kWh und größere Anlagen ab einem Anlageanteil von 10 kWh erhalten 7,1 Cent pro kWh. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Ab nächstem Jahr soll das EU-weite Recht auf Reparatur kommen. Produkte sollen dann einfacher repariert werden können. Für Verbraucher sind Reparaturen oft  günstiger als eine Neuanschaffung , gleichzeitig werden Ressourcen geschont . Das Gesetz beinhaltet auch, dass Software-Updates reversibel sein müssen und zu keiner verminderten Leistung führen dürfen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen darüber beim Kauf umfassend informiert werden. Noch ist nicht ganz klar, ab wann die Regeln in Kraft treten .
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EU-Recht auf Reparatur

Ab nächstem Jahr soll das EU-weite Recht auf Reparatur kommen. Produkte sollen dann einfacher repariert werden können. Für Verbraucher sind Reparaturen oft günstiger als eine Neuanschaffung, gleichzeitig werden Ressourcen geschont . Das Gesetz beinhaltet auch, dass Software-Updates reversibel sein müssen und zu keiner verminderten Leistung führen dürfen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen darüber beim Kauf umfassend informiert werden. Noch ist nicht ganz klar, ab wann die Regeln in Kraft treten. © Fabian Sommer/dpa/Symbolbild

Lange wurde darüber gestritten, jetzt kommt es endlich: das Lieferkettengesetz . In Deutschland ansässige Unternehmen sind ab 2023 verpflichtet, mehr Verantwortung in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten zu übernehmen. Unternehmen mit mehr als  3.000 Arbeitnehmern  (und ab 2024 auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern) müssen offenlegen, woher die Teile für ihre Produkte kommen und unter welchen Bedingungen sie erwirtschaftet wurden. Das soll Menschenrechtsstandards auch über Ländergrenzen hinweg garantieren und Kinder-, Zwangsarbeit und Umweltzerstörung verhindern.
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Lieferkettengesetz

Lange wurde darüber gestritten, jetzt kommt es endlich: das Lieferkettengesetz. In Deutschland ansässige Unternehmen sind ab 2023 verpflichtet, mehr Verantwortung in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten zu übernehmen. Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern (und ab 2024 auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern) müssen offenlegen, woher die Teile für ihre Produkte kommen und unter welchen Bedingungen sie erwirtschaftet wurden. Das soll Menschenrechtsstandards auch über Ländergrenzen hinweg garantieren und Kinder-, Zwangsarbeit und Umweltzerstörung verhindern. © IMAGO/Michael Gstettenbauer, IMAGO/Michael Gstettenbauer

Am 1. Januar 2023  führt Kroatien den Euro ein . In diesem Zuge gibt es neue Münzen. Sie sollen einen Marder auf der Rückseite haben. Neben den Ein-Euro-Münzen sollen auch neue Cent Münzen und zwei Euro Stücke kommen. Motive sind hier der Umriss Kroatiens, die HR-Ligatur und der Erfinder Nikola Tesla.
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Neue Ein-Euro-Münze

Am 1. Januar 2023 führt Kroatien den Euro ein. In diesem Zuge gibt es neue Münzen. Sie sollen einen Marder auf der Rückseite haben. Neben den Ein-Euro-Münzen sollen auch neue Cent Münzen und zwei Euro Stücke kommen. Motive sind hier der Umriss Kroatiens, die HR-Ligatur und der Erfinder Nikola Tesla. © imago images/teamwork/Achim Duwentäster, NN

Im neuen Jahr gibt es mehr Wohngeld-Berechtigte durch das "Wohngeld Plus" . Die Zahl der Empfänger und Empfängerinnen steigt dann von rund 600.000 auf 1,4 Millionen. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Die Änderung ist damit die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. Gleichzeitig findet eine spürbare Erhöhung des Betrags statt: Von 180 Euro verdoppelt sich der Betrag bei manchen auf bis zu 370 Euro. Dadurch sollen einkommensschwache Mieterinnen und Mieter entlastet werden. Kommunen und Länder rechnen allerdings mit monatelangen Verzögerungen bei der Auszahlung. 
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Wohngeld Plus

Im neuen Jahr gibt es mehr Wohngeld-Berechtigte durch das "Wohngeld Plus". Die Zahl der Empfänger und Empfängerinnen steigt dann von rund 600.000 auf 1,4 Millionen. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Die Änderung ist damit die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. Gleichzeitig findet eine spürbare Erhöhung des Betrags statt: Von 180 Euro verdoppelt sich der Betrag bei manchen auf bis zu 370 Euro. Dadurch sollen einkommensschwache Mieterinnen und Mieter entlastet werden. Kommunen und Länder rechnen allerdings mit monatelangen Verzögerungen bei der Auszahlung.  © imago images//Bihlmayerfotografie, NN

Der aktuelle Beitragssatz von 14,6 Prozent steigt im nächsten Jahr auf 16,2 Prozent des Bruttolohns an. Diesen Rekordwert führen die Krankenkassen auf die Coronakrise und die dadurch entstandenen Mehrkosten zurück .
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Krankenkassenbeiträge steigen

Der aktuelle Beitragssatz von 14,6 Prozent steigt im nächsten Jahr auf 16,2 Prozent des Bruttolohns an. Diesen Rekordwert führen die Krankenkassen auf die Coronakrise und die dadurch entstandenen Mehrkosten zurück . © Alexander Heinl, dpa-tmn

Bei der Rente tut sich einiges 2023 : Ab nächstem Jahr lassen sich Rentenbeiträge  komplett von der Steuer absetzen . Die Besteuerung erfolgt dann erst mit der Auszahlung im Alter. Die Rechengrößen werden jedes Jahr angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten. Außerdem steigt die Rente wieder an im Juli: Für Rentnerinnen und Rentner im Westen bedeutet das 3,5 Prozent mehr und im Osten 4,2 Prozent.
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Rentenanstieg

Bei der Rente tut sich einiges 2023: Ab nächstem Jahr lassen sich Rentenbeiträge komplett von der Steuer absetzen. Die Besteuerung erfolgt dann erst mit der Auszahlung im Alter. Die Rechengrößen werden jedes Jahr angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten. Außerdem steigt die Rente wieder an im Juli: Für Rentnerinnen und Rentner im Westen bedeutet das 3,5 Prozent mehr und im Osten 4,2 Prozent. © Christin Klose/dpa /dpa

Mit dem Start des Bürgergelds erhalten Millionen Bedürftige zum 1. Januar deutlich höhere Bezüge. Der Regelgrundsatz stiege dann um rund 50 Euro auf 502 Euro für Alleinstehende . Große Teile der Reform treten erst zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich dann stärker um Arbeitslose kümmern. Die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in Helferjobs soll besser gelingen. Die Betroffenen sollen verstärkt weiterqualifiziert werden. Die Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung dürfen künftig auch mehr hinzuverdienen, etwa mit Minijobs.
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Bürgergeld

Mit dem Start des Bürgergelds erhalten Millionen Bedürftige zum 1. Januar deutlich höhere Bezüge. Der Regelgrundsatz stiege dann um rund 50 Euro auf 502 Euro für Alleinstehende. Große Teile der Reform treten erst zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich dann stärker um Arbeitslose kümmern. Die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in Helferjobs soll besser gelingen. Die Betroffenen sollen verstärkt weiterqualifiziert werden. Die Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung dürfen künftig auch mehr hinzuverdienen, etwa mit Minijobs. © IMAGO/Christian Ender, IMAGO/Christian Ender

Die bereits eingeführte Homeoffice-Pauschale wird weitergeführt und verbessert: Für jeden Arbeitstag im Homeoffice können weiterhin fünf Euro geltend gemacht werden . Damit steigt der Gesamtbetrag von 600 Euro auf maximal 1.000 Euro . Pro Jahr lassen sich ab 2023 ganze 80 Tage mehr absetzen als bisher. Auch ohne Arbeitszimmer können dann 200 Homeoffice Tage steuerlich angegeben werden. 
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Homeoffice-Pauschale

Die bereits eingeführte Homeoffice-Pauschale wird weitergeführt und verbessert: Für jeden Arbeitstag im Homeoffice können weiterhin fünf Euro geltend gemacht werden. Damit steigt der Gesamtbetrag von 600 Euro auf maximal 1.000 Euro. Pro Jahr lassen sich ab 2023 ganze 80 Tage mehr absetzen als bisher. Auch ohne Arbeitszimmer können dann 200 Homeoffice Tage steuerlich angegeben werden.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Eine weitere steuerliche Entlastung bietet auch die Erhöhung des Grundsteuerfreibetrags . Dieser Freibetrag wird von 9.984 Euro auf 10.623 Euro erhöht . Diese Gesetzesänderung ist Teil des Inflationsausgleichsgesetzes.  Die Steuerlast soll damit an die Inflation angepasst werden. Davon profitieren alle, die Einkommenssteuer zahlen, aber vor allem Familien, Geringverdiener, Arbeitnehmer und Rentner. Bei einem monatlichen Einkommen von 1200 Euro fallen so lediglich 54 Euro pro Jahr an, 75.000 Rentnerinnen und Rentner müssen so  keine Einkommenssteuer mehr zahlen. 
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Erhöhung des Grundfreibetrags

Eine weitere steuerliche Entlastung bietet auch die Erhöhung des Grundsteuerfreibetrags. Dieser Freibetrag wird von 9.984 Euro auf 10.623 Euro erhöht. Diese Gesetzesänderung ist Teil des Inflationsausgleichsgesetzes. Die Steuerlast soll damit an die Inflation angepasst werden. Davon profitieren alle, die Einkommenssteuer zahlen, aber vor allem Familien, Geringverdiener, Arbeitnehmer und Rentner. Bei einem monatlichen Einkommen von 1200 Euro fallen so lediglich 54 Euro pro Jahr an, 75.000 Rentnerinnen und Rentner müssen so keine Einkommenssteuer mehr zahlen.  © Christin Klose, dpa-tmn

2023 steigt der Spitzensteuersatz  von 58.597 Euro auf 61.972 Euro . Der Reichensteuersatz ab einem Jahreseinkommen von 277.836 Euro bleibt.  
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Spitzensteuersatz steigt

2023 steigt der Spitzensteuersatz von 58.597 Euro auf 61.972 Euro. Der Reichensteuersatz ab einem Jahreseinkommen von 277.836 Euro bleibt.   © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/Illustration

Im Mai kommenden Jahres steigen im Pflegesektor die Löhne: Pflegehilfskräfte erhalten dann 13,90 Euro (vorher: 13,70 Euro), qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro (vorher: 14,60 Euro) und Pflegefachkräfte 17,65 Euro (vorher 17,10 Euro). Eine weitere Erhöhung erfolgt im Dezember 2023: Pflegehilfskräfte 14,15 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte 15,25 Euro und Pflegefachkräfte 18,25 Euro.
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Mehr Geld für die Pflege

Im Mai kommenden Jahres steigen im Pflegesektor die Löhne: Pflegehilfskräfte erhalten dann 13,90 Euro (vorher: 13,70 Euro), qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro (vorher: 14,60 Euro) und Pflegefachkräfte 17,65 Euro (vorher 17,10 Euro). Eine weitere Erhöhung erfolgt im Dezember 2023: Pflegehilfskräfte 14,15 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte 15,25 Euro und Pflegefachkräfte 18,25 Euro. © Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Im neuen Jahr profitieren Menschen mit niedrigem Einkommen von der Anhebung der Midi-Job-Grenze. Diese wird auf 2.000 Euro Brutto im Monat gehoben. Niedrigverdiener behalten so mehr Netto, da sie weniger Sozialbeiträge zahlen müssen. Die bisherige Grenze lag bei 1.600 Euro.
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Anhebung der Midi-Job-Grenze

Im neuen Jahr profitieren Menschen mit niedrigem Einkommen von der Anhebung der Midi-Job-Grenze. Diese wird auf 2.000 Euro Brutto im Monat gehoben. Niedrigverdiener behalten so mehr Netto, da sie weniger Sozialbeiträge zahlen müssen. Die bisherige Grenze lag bei 1.600 Euro. © LuckyLife11, Pixabay, LizenzCC

Bereits dieses Jahr wurde die Tabaksteuer erhöht. Im Zeitraum von 2022 bis 2026 soll diese kontinuierlich steigen . Die Idee dahinter ist vor allem eine Gewährleistung der "gesundheitspolitischen Lenkungswirkung" und der Schutz von Jugendlichen und Heranwachsenden. Für eine Packung Zigaretten (20 Stück) werden dann durchschnittlich  acht Cent mehr fällig , für eine Packung Feinschnitt (40 Gramm) zwischen 13 bis 16 Cent. Die Steuer gilt auch für Shisha, E-Zigaretten, Zigarren und ähnliches.
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Tabaksteuer steigt

Bereits dieses Jahr wurde die Tabaksteuer erhöht. Im Zeitraum von 2022 bis 2026 soll diese kontinuierlich steigen. Die Idee dahinter ist vor allem eine Gewährleistung der "gesundheitspolitischen Lenkungswirkung" und der Schutz von Jugendlichen und Heranwachsenden. Für eine Packung Zigaretten (20 Stück) werden dann durchschnittlich acht Cent mehr fällig, für eine Packung Feinschnitt (40 Gramm) zwischen 13 bis 16 Cent. Die Steuer gilt auch für Shisha, E-Zigaretten, Zigarren und ähnliches. © dpa

Die Hinzuverdienstgrenze entfällt ab 01. Januar 2023 bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten. Dadurch soll der Übergang von Erwerbsleben und Ruhestand flexibler gestaltbar sein.
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Änderung für Frührentner

Die Hinzuverdienstgrenze entfällt ab 01. Januar 2023 bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten. Dadurch soll der Übergang von Erwerbsleben und Ruhestand flexibler gestaltbar sein. © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Die Digitalisierung schreitet im Gesundheitssektor langsam voran: Ab 2023 ist keine Krankmeldung mit gelbem Zetteln an Krankenkasse und Arbeitgeber mehr nötig . Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinung kann dann elektronisch an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Digitalisierung schreitet im Gesundheitssektor langsam voran: Ab 2023 ist keine Krankmeldung mit gelbem Zetteln an Krankenkasse und Arbeitgeber mehr nötig. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinung kann dann elektronisch an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. © Alexander Heinl/dpa-tmn

Im nächsten Jahr kommt der langersehnte Nachfolger des 9-Euro-Tickets: das Deutschlandticket . Start ist am 1. Januar 2023, allerdings schätzen das viele Verkehrsverbände als unrealistisch ein. Ein realistischer Start für das monatlich kündbare Abomodell sei der 1. März. Für 49 Euro im Monat kann dann das Land im Nahverkehr erkundet werden. Noch ist unklar, was aus bestehenden Abomodellen wird .
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49-Euro-Ticket

Im nächsten Jahr kommt der langersehnte Nachfolger des 9-Euro-Tickets: das Deutschlandticket. Start ist am 1. Januar 2023, allerdings schätzen das viele Verkehrsverbände als unrealistisch ein. Ein realistischer Start für das monatlich kündbare Abomodell sei der 1. März. Für 49 Euro im Monat kann dann das Land im Nahverkehr erkundet werden. Noch ist unklar, was aus bestehenden Abomodellen wird. © Bernd Weißbrod, dpa

Weg mit dem grauen Lappen: Die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen . Dabei ist es egal, wann der Führerschein ausgestellt wurde. Wer mit alter Fahrerlaubnis erwischt wird, bekommt ein Verwarngeld von 10 Euro und muss den neuen Führerschein der Polizei vorlegen. Sonst gibt es erneut ein Bußgeld.  
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Führerscheinumtausch

Weg mit dem grauen Lappen: Die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen. Dabei ist es egal, wann der Führerschein ausgestellt wurde. Wer mit alter Fahrerlaubnis erwischt wird, bekommt ein Verwarngeld von 10 Euro und muss den neuen Führerschein der Polizei vorlegen. Sonst gibt es erneut ein Bußgeld.

  © Landratsamt Nürnberger Land, NN

Ab 1. Januar 2023 erhalten Plug-in-Hybride keine Prämien mehr durch den Umweltbonus . E-Autos erhalten nur noch eine reduzierte Prämie. Bei einem Netto-Listenpreis von 40.000 gibt es 4500 Euro Zuschuss vom Staat und 2250 Euro vom Hersteller à gesamt 6750 Euro. Ab 1. September können diese Prämie nur noch Privatpersonen beantragen.
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E-Auto Prämie für Plug-in-Hybride gestrichen

Ab 1. Januar 2023 erhalten Plug-in-Hybride keine Prämien mehr durch den Umweltbonus. E-Autos erhalten nur noch eine reduzierte Prämie. Bei einem Netto-Listenpreis von 40.000 gibt es 4500 Euro Zuschuss vom Staat und 2250 Euro vom Hersteller à gesamt 6750 Euro. Ab 1. September können diese Prämie nur noch Privatpersonen beantragen. © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Im neuen Jahr werden die Typ- und Regionalklassen für Kfz-Versicherungen neu angesetzt . Rund 4,8 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer kommen dann günstiger weg . Für 8,1 Millionen wird es im nächsten Jahr teurer, ein Großteil mit 29,3 Millionen ist von den Änderungen nicht betroffen. 
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Änderungen bei Kfz-Versicherungen

Im neuen Jahr werden die Typ- und Regionalklassen für Kfz-Versicherungen neu angesetzt. Rund 4,8 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer kommen dann günstiger weg. Für 8,1 Millionen wird es im nächsten Jahr teurer, ein Großteil mit 29,3 Millionen ist von den Änderungen nicht betroffen.  © Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Ursprünglich war eine Steigerung der CO2-Steuer um 35 Euro pro Tonne auf Benzin- und Diesel-Kraftstoffe geplant. Wegen der massiven Preissteigerungen bleibt diese Erhöhung nun aus. So werden 2023 weiterhin  30 Euro pro Tonne fällig.  Die nächste Erhöhung soll dann 2024 erfolgen.
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CO2-Steuer steigt nicht weiter an

Ursprünglich war eine Steigerung der CO2-Steuer um 35 Euro pro Tonne auf Benzin- und Diesel-Kraftstoffe geplant. Wegen der massiven Preissteigerungen bleibt diese Erhöhung nun aus. So werden 2023 weiterhin 30 Euro pro Tonne fällig. Die nächste Erhöhung soll dann 2024 erfolgen. © Markus Scholz, dpa