Kampf gegen Corona: Diese Regelungen gelten ab 2. November deutschlandweit

1.11.2020, 10:00 Uhr
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit oder im privaten Bereich ist nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands möglich und auf maximal zehn Personen beschränkt.
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Kontaktbeschränkungen

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit oder im privaten Bereich ist nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands möglich und auf maximal zehn Personen beschränkt. © Roland Fengler

Schulen und Kindertagesstätten bleiben weiterhin offen. Die Länder sollen aber weitere Schutzmaßnahmen einführen.
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Schulen und Kindertagesstäten

Schulen und Kindertagesstätten bleiben weiterhin offen. Die Länder sollen aber weitere Schutzmaßnahmen einführen. © Gregor Fischer

Die Spielplätze unter freiem Himmel bleiben geöffnet. Dort dürfen aber keine Ansammlungen von Personen stattfinden.
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Spielplätze

Die Spielplätze unter freiem Himmel bleiben geöffnet. Dort dürfen aber keine Ansammlungen von Personen stattfinden. © Stadt Nürnberg

Einzelhandelsgeschäfte bleiben unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es muss aber sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhält.
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Einzel- und Großhandel

Einzelhandelsgeschäfte bleiben unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es muss aber sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhält. © dpa

Theater, Opern oder Konzerthäuser müssen schließen. Dies gilt auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen. Auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten werden geschlossen.
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Freizeit- und Kultureinrichtungen

Theater, Opern oder Konzerthäuser müssen schließen. Dies gilt auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen. Auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten werden geschlossen. © WW

Freizeit- und Amateursportbetriebe werden auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Der Profisport muss den gesamten November auf Zuschauer verzichten, auch die Fußballbundesliga.
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Sport und Profisport

Freizeit- und Amateursportbetriebe werden auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Der Profisport muss den gesamten November auf Zuschauer verzichten, auch die Fußballbundesliga. © Oliver Berg

Bars, Restaurants, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Ausgenommen werden sollen die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
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Gastronomiebetriebe

Bars, Restaurants, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Ausgenommen werden sollen die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. © Roland Fengler

Touristische Übernachtungsangebote im Inland werden im November verboten sein. Hotels dürfen nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen zum Übernachten genutzt werden.
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Hotels

Touristische Übernachtungsangebote im Inland werden im November verboten sein. Hotels dürfen nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen zum Übernachten genutzt werden. © Stefan Sauer, dpa

Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios müssen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien aber möglich sein. Friseursalons bleiben - anders als im Frühjahr - aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.
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Körperpflege

Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios müssen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien aber möglich sein. Friseursalons bleiben - anders als im Frühjahr - aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet. © Torsten Hanspach

Industrie, Handwerk und Mittelstand solle sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden, heißt es im Entwurf. Die Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden.
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Wirtschaft

Industrie, Handwerk und Mittelstand solle sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden, heißt es im Entwurf. Die Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden. © Sonja Och

Der Bund plant milliardenschwere Nothilfen für Unternehmen, die von den vorübergehenden Schließungen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen sind. Erstattet werden sollen Umsatzausfälle, die Finanzhilfe soll ein Volumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.
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Hilfe für Unternehmen

Der Bund plant milliardenschwere Nothilfen für Unternehmen, die von den vorübergehenden Schließungen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen sind. Erstattet werden sollen Umsatzausfälle, die Finanzhilfe soll ein Volumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben. © Uli Deck

Für Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte solle es zügig und prioritär Corona-Schnelltests geben. Der besondere Schutz in diesem Bereich darf aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen.
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Risikogruppen

Für Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte solle es zügig und prioritär Corona-Schnelltests geben. Der besondere Schutz in diesem Bereich darf aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen. © Sven Hoppe

Zur Einhaltung der Maßnahmen sollen flächendeckend die Kontrollen verstärkt werden. Zudem sollen Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger verstärkt über die Corona-Maßnahmen informieren "und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen", heißt es in dem Papier.
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Kontrollen

Zur Einhaltung der Maßnahmen sollen flächendeckend die Kontrollen verstärkt werden. Zudem sollen Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger verstärkt über die Corona-Maßnahmen informieren "und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen", heißt es in dem Papier. © Roland Fengler

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