Hoffnungsschimmer für Duogynon-Opfer
16.9.2020, 15:47 UhrEin vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Ausschuss für Gesundheit vorgestelltes Forschungsprojekt verspricht Aufklärung im Duogynon-Skandal. Im Mittelpunkt der Untersuchung wird die Rolle deutscher Behörden bezüglich Registrierung und laufender Überwachung von Duogynon stehen. Besonderer Fokus liegt dabei darauf, ob es Verbindungen zwischen der damaligen Aufsichtsbehörde BGA (heutiges BfArM) und dem Hersteller Schering AG (heute Bayer AG) gab, die dazu geführt haben, dass Duogynon trotz besseren Wissens nicht vom Markt genommen wurde. Ergebnisse sollen im Laufe des nächsten Jahres vorliegen.
"Ich begrüße das Vorhaben des Ministeriums, sich endlich dem Duogynon-Skandal zu stellen und das Verhalten der deutschen Aufsichtsbehörden kritisch aufzuarbeiten", freut sich die Erlanger Gesundheitspolitikerin Martina Stamm-Fibich MdB, die den Vorgang schon lange verfolgt und sich mit den Betroffenen solidarisiert. "Dass die Untersuchung außerdem in der Abteilung 'Gesundheitssicherheit' angegliedert sein wird und nicht in der Abteilung 'Arzneimittelsicherheit' ist eine wichtige Voraussetzung, um die Unabhängigkeit der Untersuchungen zu sichern, weil hinderliche Verbindungen zwischen Untersuchenden und Untersuchten vermieden werden", sagt sie.
Werden die Betroffenen beteiligt?
Auf die Nachfrage von Martina Stamm-Fibich, wer die Untersuchungen leiten wird und ihrer Forderung, die Duogynon-Geschädigten in das Forschungsprojekt einzubinden, zeigte das Ministerium allerdings deutliche Lücken auf. Es sei noch nicht entschieden, wer den Skandal erforschen soll, hieß es aus Berlin. In Betracht gezogen werden demnach unter anderem Historiker und Universitäten. Auch eine Beteiligung der Betroffenen war im BMG bislang kein Thema.
Das kann Stamm-Fibich nicht nachvollziehen: "Die Beteiligung der Duogynon-Geschädigten am Forschungsprojekt muss unbedingt stattfinden", fordert die Erlangerin. "Sie verfügen über Expertise und Beweise, die sich nicht aus Akten in Behörden sicherstellen lassen. Die Gründung eines Beirates, besetzt mit Vertretern des Ministeriums und der Betroffenen, halte ich für dringend notwendig."
In Großbritannien schon in den 70ern verboten
Duogynon wurde einst von der Schering AG (heute Bayer AG) vertrieben und ab 1950 vorwiegend als Schwangerschaftstest eingesetzt. Trotz deutlicher Warnungen vor schweren Missbildungen und eines damit zusammenhängenden Vertriebsstopps in Großbritannien in den 1970er Jahren wurde Duogynon in Deutschland bis 1981 eingesetzt. Bereits 1967 machten sich Vertreter der Schering AG nachweislich Gedanken über eine auffällige Häufung von Missbildungen in Gebieten mit hohen Duogynon-Verkaufszahlen.
Die Einnahme des Präparates löste durch eine hochdosierte Menge an Hormonen innerhalb von einer Woche eine Blutung aus. Das Ausbleiben der Blutung deutete auf eine Schwangerschaft hin. Zahlreiche Frauen, die Duogynon zur Schwangerschaftsbestimmung verschrieben bekamen, gebaren in Folge kranke oder missgebildete Kinder, darunter einige aus dem Großraum Nürnberg.
Eine juristische Aufarbeitung des Falls ist in Deutschland kaum noch möglich, da bestehende Verjährungsfristen greifen. Die Betroffenen fordern Aufklärung des Zusammenhangs zwischen Duogynon und Geburtsfehlern, die Anerkennung dessen durch die Verantwortlichen und einen staatlichen Entschädigungsfonds.
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