Wichtige Fragen ungeklärt
Holetschek fordert: Frist für Impfpflicht im Gesundheitswesen überdenken
19.1.2022, 09:39 UhrBayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Frist zur Einführung einer Impfpflicht für Mitarbeiter von Klinken, Altenheimen oder Arztpraxen "gegebenenfalls noch einmal kritisch zu überdenken". Der Bund müsse zunächst noch offene Fragen klären, sagte Holetschek dem Münchner Merkur.
"Wer fällt unter diese Impfpflicht konkret? Wie kann die pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Versorgung in den Einrichtungen im Einzelfall aufrechterhalten werden? Was geht vor: Impfpflicht oder Versorgung?"
Ab dem 15. März stehen die Gesundheitsämter vor der schwierigen Frage, ob sie mit Betretungsverboten für ungeimpfte Mitarbeiter die Versorgung in Pflege-Einrichtungen gefährden.
Versorgungsengpass befürchtet
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nämlich laut Bundesgesetz einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest ihrer Nicht-Impfbarkeit vorlegen. Das haben Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember beschlossen.
Im Gegenzug bedeutet das Stand heute jedoch nicht, dass in diesen Betrieben schon ab 16. März nur noch Geimpfte tätig sein werden. Der Beschluss sieht vor, dass bereits Beschäftigte ohne Impfnachweis zunächst an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dort sollen dann Einzelfallentscheidungen getroffen und gegebenenfalls ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
Gesundheitsämter überlastet
Ob die Gesundheitsämter dazu jedoch in der Lage sind, bleibt fraglich. Viele der Behörden arbeiten seit Monaten an ihrer absoluten Auslastungsgrenze. Die Gesundheitsbranche befürchtet nun im Zusammenspiel mit Omikron-Ausfällen und dem bereits vorhandenen Mangel an qualifiziertem Personal einen Versorgungsengpass.
"Verlieren Einrichtungen dann auch noch Mitarbeitende wegen der Impfpflicht für Gesundheitsberufe, entweder weil sie von sich aus das Arbeitsfeld wechseln oder weil sie mit Beschäftigungsverboten belegt werden müssen, ist die Versorgungssicherheit des Gesundheitswesens nicht mehr aufrecht zu erhalten", warnt die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB).
Allgemeine Impfpflicht sollte Priorität haben
Holetschek würde bevorzugen, zuerst die allgemeine Impfpflicht zügig voranzutreiben. "Erst dann können meiner Meinung nach die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sinnvoll vollzogen werden", sagte Holetschek der Mediengruppe. Keinesfalls dürfe der Eindruck entstehen, dass bestimmte Berufsgruppen einseitig mit Nachteilen belastet würden.
Zusätzliche Kopfschmerzen bereitet den jeweiligen Einrichtungen, dass von einer Impfpflicht nicht allein Pflegekräfte betroffen wären, sondern auch Küchen- und Reinigungspersonal. Landkreistagpräsident Christian Bernreiter befürchtet hier eine Wettbewerbsverzerrung, schließlich fänden betroffene Arbeitnehmer auch in anderen Branchen schnell Anstellung. Das erklärte er gegenüber dem Münchner Merkur. Auch er wirbt für eine allgemeine Impfpflicht.
Außerdem gebe es noch einen weiteren Grund, die Frist zu überprüfen: Ende Februar werde der Impfstoff des Herstellers Novavax geliefert. "Auch dieser Proteinimpfstoff – er basiert auf einer anderen Technologie als die bisher verfügbaren Corona-Impfstoffe – kann nochmal eine positive Rolle dabei spielen, manche Menschen von einer Impfung zu überzeugen", erläuterte Holetschek. In Bayern soll das Vakzin deshalb bevorzugt für Impfungen von Beschäftigten in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung stehen.
Verwendete Quellen: Nachrichtenagentur dpa, Münchner Merkur
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