Homeoffice wird Pflicht - doch es gibt viele Ausnahmen
23.4.2021, 13:52 UhrDas vom Bundestag beschlossene Infektionsschutzgesetz wirkt sich auch auf Arbeitnehmer aus: Bietet der Arbeitgeber Homeoffice an, sollen die Arbeitnehmer offenbar dazu verpflichtet werden, dieses Angebot auch anzunehmen. Wie die FAZ berichtet, sollen die Arbeitgeber wiederum dazu verpflichtet werden, Arbeitnehmer nach Hause schicken, wo "keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen".
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Bislang gab es nur eine Pflicht für Arbeitgeber, das Arbeiten im Homeoffice anzubieten, wenn dies möglich ist. Den Beschäftigten stand es frei, das Angebot anzunehmen oder eben auch abzulehnen. Jetzt müssen Arbeitnehmer dafür allerdings Gründe nennen. Wörtlich heißt es laut FAZ nun im Gesetz: "Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen."
Keine Bußgelder, keine Kontrollbesuche
Welche das sein können, auch das wird teilweise in dem Gesetzentwurf erläutert: "Gründe, die dem entgegenstehen, können beispielsweise räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein", zitiert die FAZ. Eine Mitteilung des Beschäftigten auf Verlangen des Arbeitgebers, dass das Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich ist, reicht zur Darlegung aus."
Konkret heißt das: Gibt ein Arbeitgeber an, dass sein Zuhause ungeeignet ist, reicht das offenbar aus, um im Büro arbeiten zu dürfen. Kontrollbesuche des Arbeitgeber oder einer Behörde sind aller Regel nach nicht zulässig. Zudem sollen auch keine Bußgelder bei Verstößen erhoben werden. Ob damit die Regelung auch in der Praxis umgesetzt wird, bleibt deswegen abzuwarten.
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