Sparmaßnahmen

Homöopathie für Selbstzahler? Das halten Ärzte und ein fränkischer Apotheker von Lauterbachs Plan

Jan Heimhold

Schwabach-Roth

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12.01.2024, 15:39 Uhr
Bundesgesundheitsminister Lauterbach will homöopathischen Behandlungen die Finanzierung durch gesetzliche Krankenkassen entziehen. 

© Carsten Koall/dpa Bundesgesundheitsminister Lauterbach will homöopathischen Behandlungen die Finanzierung durch gesetzliche Krankenkassen entziehen. 

"Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn. Auch den Klimawandel können wir nicht mit Wünschelruten bekämpfen. Die Grundlage unserer Politik muss die wissenschaftsbasierte Evidenz sein." Dieses Statement gab Gesundheitsminister Karl Lauterbach am 10. Januar auf der Social-Media-Plattform "X" (ehemals Twitter) ab. Damit bestätigte Lauterbach einen Bericht des Magazins "Der Spiegel". Demzufolge muss unter den aktuellen Sparmaßnahmen der Bundesregierung auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leiden.

Aus diesem Grund habe der Bundesgesundheitsminister ein Empfehlungspapier verschickt, in dem es heißt: "Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden. Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden."

Wirksamkeit nicht belegbar

Einer Studie der englischen "Peninsula Medical School" zufolge gibt es keinerlei Nachweis über die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel, die über die eines Placebos hinausgehen. Mit dem Vorstoß des Bundesgesundheitsministeriums werden homöopathische Behandlungen und Arzneimittel zwar nicht verboten, sollen aber in Zukunft nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Bisher konnten einige homöopathische Medikamente über die Kasse abgerechnet werden.

Unterstützung für das Vorhaben kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Deren Vorsitzender Dr. Andreas Gassen sagte: "Es ist richtig, Homöopathie als Kassenleistung abzuschaffen. [...] Leistungen, die allen Versicherten angeboten werden, müssen evidenzbasiert ihren Nutzen belegen. Im Übrigen: Es steht natürlich jedem frei, sich mit homöopathischen Mitteln oder Verfahren behandeln zu lassen, aber dann bitte auf eigene Kosten und nicht zulasten der Versichertengemeinschaft."

Einer Meinung, der der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) nicht zustimmen kann: "Eine Streichung der freiwilligen Kassenleistung Homöopathie würde das Therapieangebot in der ärztlichen Versorgung einschränken. Es würde eine therapeutische Monokultur in den Praxen entstehen [...]. Wir erleben täglich in der Praxis, dass die Therapievielfalt medizinisch sinnvoll ist. Homöopathie wird von uns begleitend zur konventionellen Medizin eingesetzt. Viele Patientinnen und Patienten kommen ganz gezielt wegen der Homöopathie in unsere Arztpraxen, vor allem auch bei chronischen Erkrankungen", so dessen erste Vorsitzende Dr. med. Michaela Geiger.

Keine Zusatzversicherung

Beim DZVhÄ ist man überdies der Meinung, dass es durchaus medizinische Studien gäbe, die der Homöopathie eine medizinische Wirksamkeit bescheinigen würden. Von Lauterbachs Vorschlag, den Krankenkassen zu erlauben, private Zusatzversicherungen anzubieten, die dann für homöopathische Behandlungen die Kosten übernähmen, ist man ebenfalls nicht begeistert: "Zusatzversicherungen kosten Geld, das können sich nicht alle Patientinnen und Patienten leisten."

Thanos Mitioudis, Apotheker und Inhaber der Nürnberger Eichendorff-Apotheke, sieht mögliche Auswirkungen des Vorstoßes gelassen: "Viele Ärzte verschreiben vorsichtshalber schon gar keinen homöopathischen Arzneien mehr. Daher werden wir das vermutlich eh kaum zu spüren bekommen."

Kaum Einsparungen

Doch wie groß sind eigentlich die Einsparungen, die sich Lauterbach durch seine Leistungsstreichung erhofft? Der "Spiegel" errechnete eine Summe von zehn bis maximal 50 Millionen Euro. Angesichts einer Finanzierungslücke von 3,2 Milliarden Euro, von der der "GKV" für das Jahr 2024 ausgeht, ein eher symbolischer Betrag. Ein Argument, das auch der DZVhÄ ins Feld führt. Ähnlich sieht es Mitioudis: "Das bringt keinerlei Einsparungen und hat keine Auswirkungen."