Eigene Vollzugsregeln definieren
Impfpflicht im Gesundheitswesen: Eigene Regeln für Bayern?
28.1.2022, 07:10 UhrDer "Passauer Neuen Presse" (Freitag) sagte der Minister, weil der Bund noch keine Regeln vorgelegt habe, müsse Bayern "selbst überlegen, wie wir eigene Vollzugsregeln definieren, damit die Versorgung nicht gefährdet ist". Die Impfpflicht für Personal im Gesundheitswesen gilt ab 15. März.
Es müsse genau geregelt werden, wie ab dann zu verfahren ist. "Wir müssen wissen, welche Übergangs- und Umsetzungszeiten beim Aussprechen von Tätigkeitsverboten gelten", sagte Holetschek. Dies könne man "nicht bei den ohnehin hochbelasteten Gesundheitsämtern oder den Arbeitgebern abladen, nach dem Motto: Lasst Euch etwas einfallen." Wenn der Bund ein Gesetz auf den Weg bringe, müsse er auch sagen, wie er sich die Dinge konkret vorstellt.
"Hier brauchen wir sehr rasch Details" forderte Holetschek und stellte aber auch klar: "Ein Freifahrtschein für Ungeimpfte ist das natürlich nicht."
Hier können Sie Ihre Meinung zur Corona-Krise kundtun oder sich mit anderen Usern zum Thema austauschen. Alle Artikel zu Corona haben wir zudem für Sie auf einer Themenseite gesammelt.