Regierung plant Änderung

Kehren die „Gärten des Grauens“ nach Franken zurück? Warum Kies & Co. ein Comeback feiern könnten

Jonas Volkert

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28.8.2024, 18:27 Uhr
Steingärten sind nicht jedermanns Sache - und in vielen fränkischen Gemeinden derzeit noch verboten.

© IMAGO/Panthermedia Steingärten sind nicht jedermanns Sache - und in vielen fränkischen Gemeinden derzeit noch verboten.

Die fränkischen Großstädte gelten in Bayern als Vorreiter im Kampf gegen Schottergärten: In Erlangen sind die umstrittenen "Gärten des Grauens" bereits seit Anfang 2020 verboten, in Würzburg seit Juli 2020 und in Nürnberg seit April 2022. Doch nun droht eine Kehrtwende: Die bayerische Staatsregierung plant in einem Gesetzentwurf, den Kommunen die Entscheidungshoheit über die Bebauung von Freiflächen zu entziehen. Das stößt bei Kommunen und Naturschützern auf wenig Gegenliebe.

Möglich wurden die Verbote von Kies & Co. in fränkischen (Vor-)Gärten durch den "Artikel 81 Absatz eins Nummer fünf" der Bayerischen Bauordnung, die sogenannte Freiflächengestaltungssatzung, die den Gemeinden im Freistaat erst seit wenigen Jahren solche Vorgaben erlaubt. Im Zuge des Entwurfs für ein "Erstes bayerisches Modernisierungsgesetz" will die derzeitige Bayerische Staatsregierung nun jedoch Bürokratie abbauen und dabei die Bauordnung überarbeiten - und "Artikel 81 Absatz eins Nummer fünf" grundlegend neu fassen.

Kies- und Schottergärten bald wieder erlaubt?

Kommunale Vorgaben würden dann zugunsten bayernweiter Regelungen entfallen. Letztere sind im aktuellen Entwurf allerdings deutlich milder formuliert als die bisherigen kommunalen Regelungen. Lediglich eine Vollversiegelung der Flächen würde verhindert und zumindest eine Teilbegrünung vorgeschrieben. Ein Kies- oder Schottergarten würde durch diese neuen, abgeschwächten Regelungen aber nicht mehr verhindert.

Und genau diese stehen heftig in der Kritik. So erläutert der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) auf seiner Internetseite die Nachteile von Steingärten: Nicht nur sei die Anschaffung des benötigten Kieses oft teurer als zunächst angenommen, in Zeiten des Klimawandels würden die sich aufheizenden Steine auch nachts Wärme abstrahlen und so für ein "Wüstenklima" in den Vorgärten sorgen. Die wenigen Pflanzen, die in so gestalteten Gärten zu finden seien, würden deshalb "vertrocknen, egal wie viel man sie gießt". Und selbst wenn sie überlebten, böten "Bambus, Rhododendron oder einzelne Töpfe mit Buxbaum, Insekten und Vögeln wenig bis keine Nahrung", so der Nabu weiter.

"Großer Schaden für die Allgemeinheit"

Bei Kommunen und Gemeinden stößt der Vorstoß der Staatsregierung deshalb auf wenig Gegenliebe. In Brandbriefen hat deshalb auch der Bayerische Städte- und Gemeindetag dazu aufgerufen, die geplanten Änderungen der Bauordnung zurückzuziehen. Andernfalls, so die Kommunalvertretung, drohe eine Verfassungsklage. Mit dem Gesetzentwurf sei ein "großer Schaden für die Allgemeinheit (bei) (...) minimalem Nutzen für das Bauen" verbunden.

Erst kürzlich waren in Nürnberg Diskussionen über den Umbau des Stadtgebiets zur "Schwammstadt" entbrannt, nachdem Starkregenereignisse immer wieder zu Überschwemmungen im Stadtgebiet geführt hatten. Wie und ob die Reform in Form des "Ersten bayerisches Modernisierungsgesetz" über die Bühne geht, soll sich im Herbst entscheiden.

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