Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen

Kein "Freedom Day": Diese Bundesländer verlängern die Corona-Maßnahmen

Ella Gößelein

zur Autorenseite

16.3.2022, 19:01 Uhr
Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin. Viele Bundesländer halten an den bisherigen Corona-Maßnahmen fest. 

© Felix Kästle/dpa/Symbolbild Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin. Viele Bundesländer halten an den bisherigen Corona-Maßnahmen fest. 

Seit Tagen steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen weiter an. Am Mittwoch meldet das Robert-Koch-Institut eine Inzidenz von 1.607,1 für ganz Deutschland. Deshalb kippen viele Bundesländer den Freedom Day, der für den 20. März geplant war. Eine Änderung im Infektionsschutzgesetzt sieht eigentlich vor, sämtliche Schutzmaßnahmen fallen zu lassen. Doch eine Verlängerung bis zum 2. April ist möglich und viele Bundesländer wollen deshalb vorerst an den Maßnahmen gegen das Coronavirus festhalten.

So kündigte Baden-Württemberg an, die Corona-Maßnahmen auch nach dem 20. März beizubehalten. Wie der SWR berichtet, bleibt es bei der Maskenpflicht in Innenräumen und an Schulen. Und auch die 2G-Plus-Regelung für Diskotheken sowie 3G für Gastronomie und Veranstaltungen sollen verlängert werden.

Maskenpflicht an Bayerns Schulen fällt

Ähnliches gilt für Bayern. 2G plus gilt weiterhin in Clubs und Diskotheken, 2G bei Veranstaltungen, Messen oder Freizeitparks und 3G in Hotels, in der Gastronomie oder bei Friseuren und Kosmetikstudios. Ab dem 21. März soll jedoch die Maskenpflicht an Grund- und Förderschulen entfallen. Nur eine Woche später soll diese Regelung dann auch in den 5. und 6. Klassen gelten.

Wie der MDR berichtet, will auch Thüringen über den 20. März hinaus an den bestehenden Einschränkungen festhalten. Das teilte ein Regierungssprecher mit, ohne aber konkret zu benennen, welche Maßnahmen bestehen bleiben. Nach Angaben des SR kündigte auch der saarländische Ministerrat an, die geltenden Maßnahmen zu verlängern. Vorerst sollen Maskenpflicht und 3G-Regelungen bis 31. März gelten.

Lockerung in Berlin erst ab April

In Berlin wird es nach Angaben von Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) ab 1. April weitreichende Lockerungen geben. Dann fällt die Maskenpflicht im Supermarkt sowie an Schulen und der Zugang zu Restaurants und Cafés ist wieder ohne Test- und Impfnachweis möglich. Nach Angaben von rbb24 gilt jedoch bis einschließlich 31. März die laufende Berliner Corona-Verordnung.

Auch im Norden Deutschlands soll weiterhin ein weitreichender Infektionsschutz greifen. Sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch in Hamburg wird jeweils die momentan geltende Verordnung fortgeführt.

Die niedersächsische Regierungssprecherin Anke Pörksen betonte nach Angaben des Merkur, dass ihr Bundesland weiterhin mitten in der Pandemie stecke. Vorgesehen sei deshalb, dass fast alle Corona-Maßnahmen wie gewohnt bis zum 2. April bestehen bleiben. Ebenso will Nordrhein-Westfalen die Übergangsregelung bis zum 2. April nutzen, wie die dpa berichtet.

Verwandte Themen