Kein Sonderweg an Silvester: Das sind die neuen Corona-Regeln
6.12.2020, 18:21 UhrWas bedeuten die erweiterten Ausgangsbeschränkungen in Hotspots?
Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Der Konsum von Alkohol in den Innenstädten und an sonstigen Orten unter freiem Himmel ist untersagt. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch aus triftigem Grund möglich. Dazu zählen beispielsweise die Ausübung des Berufs oder auch Einkäufe inklusive der Weihnachtsbesorgungen. Im Handel werden verstärkt Kontrollen durchgeführt, vor allem mit Blick auf die Einhaltung der Abstandsregelungen.
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In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 gilt eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und fünf Uhr. Die Wohnung darf in dieser Zeit nur für die Ausübung des Berufs, bei medizinischen Notfällen, für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Begleitung Sterbender oder für "Handlungen zur Versorgung von Tieren", also etwa das Gassigehen, verlassen werden. Das gilt in Hotspots auch an Silvester.
Von 24. bis 26. Dezember gilt als Ausnahmegrund in Hotspots auch die Teilnahme an einem Gottesdienst. Aktuell würde das in der Region die Städte Nürnberg, Fürth und Schwabach sowie die Landkreise Neumarkt und Nürnberger Land betreffen. Die Werte der 7-Tage-Inzidenz, also die registrierten Fälle je 100.000 Einwohner binnen einer Woche, schwanken mitunter jedoch stark von Tag zu Tag, entsprechend schnell werden Kreise oder Kommunen zu Hotspots beziehungsweise fallen wieder heraus.
Keine Sonderregeln an Silvester und Neujahr
Was gilt an Weihnachten und Silvester?
Von 23. bis 26. Dezember gilt in ganz Bayern eine gelockerte Kontaktbeschränkung. Der gemeinsame Aufenthalt mit Angehörigen des eigenen Hausstands und anderer Haushalte ist erlaubt, so lange die Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich für Silvester und Neujahr gelten keine Sonderregeln. Treffen sind also nur zwischen den Personen zweier Haushalte möglich, solange dabei nicht mehr als fünf Menschen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet.
Was ändert sich an Schulen?
Von der 1. bis zur 7. Jahrgangsstufe bleibt es für alle Schularten generell beim Präsenzunterricht. Alle Schüler ab Jahrgangsstufe 8 sollen zwischen Präsenz- und Fernunterricht wechseln, ausgenommen sind nur die Abschlussklassen der jeweiligen Schulart. Von Mittwoch an gilt an allen beruflichen Schulen der Distanzunterricht. In Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 200 betrifft das auch alle Schüler ab der achten Jahrgangsstufe mit Ausnahme der Abschlussklassen. Bisher war in diesem Fall der Wechselunterricht vorgesehen. Für Kindergärten und Krippen soll sich laut Staatsregierung nichts ändern.
Wie geht es an den Grenzen weiter?
Von Mittwoch an werden bis mindestens 5. Januar die Erleichterungen für den so genannten kleinen Grenzverkehr gestrichen, die es bisher jedem ermöglichten, bis zu 24 Stunden test- und quarantänefrei ins Ausland oder von dort nach Deutschland zu reisen.
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