Demonstrationen
Klimaaktivisten wegen Straßenblockaden vor Gericht - Geldstrafen verhängt
30.11.2022, 20:13 UhrFünf Klimaaktivisten sind wegen Straßenblockaden in mehreren Prozessen in Berlin und München zu Geldstrafen verurteilt worden. Ein 24-Jähriger in Berlin habe sich der Nötigung, des Widerstands sowie des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Mittwoch seine Entscheidung. Er muss nun 1350 Euro zahlen.
Der Student hatte zugegeben, sich an mehreren Straßenblockaden der Gruppe "Letzte Generation" beteiligt zu haben. Er habe dies wegen des Klimanotstands getan, erklärte der Student, der von dem Linke-Politiker und Rechtsanwalt Gregor Gysi vertreten wurde.
Gysi: "Mut haben, ihn freizusprechen"
Gysi kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an. Es gehe um Grundfragen. In seinem Plädoyer hatte er gefordert: "Sie sollten den Mut haben, ihn freizusprechen." Der Angeklagte habe gestört, "weil er Angst hat". Die Wut von Autofahrern, die von verursachten Staus betroffen sind, könne er verstehen, sagte Gysi. Im Kern sei es eine Spontandemonstration. Das Versammlungsrecht habe "Vorrang vor dem Recht, sich mit dem Auto irgendwo hinzubewegen". Sein Mandant habe sich nicht strafbar gemacht. "Dasitzen ist keine Gewalt."
Der Angeklagte erklärte, er störe ungern und entschuldige sich bei den betroffenen Menschen, "aber nicht dafür, dass ich für den Erhalt unserer Gesellschaft demonstriert habe". Das Gericht verhängte eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Ebenfalls am Mittwoch wurde gegen einen weiteren 24-Jährigen wegen Nötigung in einem Fall eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro verhängt. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auch in München Geldstrafen für Aktivisten
Auch vor dem Amtsgericht München wurden drei Klimaaktivisten der "Letzten Generation" zu Geldstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten Nötigung in zwei Fällen vorgeworfen. Der Vorsitzende Richter verurteilte zwei der drei Aktivisten zu 25 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro. Bei dem dritten waren es 25 Euro. Die Angeklagten kündigten an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Der Richter gab den Aktivisten zwar recht, dass "von den Regierungen dieser Welt viel zu wenig gegen den Klimawandel" getan werde. In einem Punkt hätten sie aber unrecht - "in der Wahl Ihrer Mittel". In einem Rechtsstaat dürfe dieser Kampf nur auf politischem Weg geführt werden.
Die Aktivisten hatten bei einer Protestaktion am 3. November mit weiteren Mitgliedern der "Letzten Generation" zweimal in der Münchner Innenstadt den Verkehr blockiert, indem sie sich teils mit der Hand an der Straße festklebten. Da sie damals weitere Aktionen ankündigten, kamen sie zunächst in Präventivgewahrsam.
Die Gruppe "Letzte Generation" sorgt mit ihren Blockadeaktionen oder mit Aktionen in Kunstmuseen derzeit oft für Schlagzeilen. Die Aktivisten wollen damit auf die Zerstörung der Umwelt und den unzureichenden Kampf gegen die Erderhitzung aufmerksam machen. Am vergangenen Freitag hatte die Gruppierung angekündigt, bis zum Ende dieser Woche keine neuen Protestaktionen in Berlin und München mehr durchführen zu wollen.