Komplett-Lockdown! Welche Geschäfte geöffnet haben - und welche nicht

27.1.2021, 14:17 Uhr
Bund und Länder haben angesichts der hohen Infektionszahlen drastische Maßnahmen ergreifen. Der Einzelhandel schließt vom 16. Dezember bis zum 14. Februar. Wir listen auf, welche Geschäfte geöffnet haben und welche nicht. Wochen- und Getränkemärkte, der Einzelhandel für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln dürfen weiterhin öffnen.
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Lebensmittel

Bund und Länder haben angesichts der hohen Infektionszahlen drastische Maßnahmen ergreifen. Der Einzelhandel schließt vom 16. Dezember bis zum 14. Februar. Wir listen auf, welche Geschäfte geöffnet haben und welche nicht.

Wochen- und Getränkemärkte, der Einzelhandel für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln dürfen weiterhin öffnen. © Marcel Kusch, dpa

Der Verkauf der sogenannten " Non-Food-Produkte , die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind" - also Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie Spielwaren, Bekleidung oder Gerätschaften - soll "eingeschränkt und darf keinesfalls ausgeweitet werden", heißt es im Beschluss. Baumärkte, Kaufhäuser, Friseursalons und Boutiquen müssen geschlossen bleiben.
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Baumärkte

Der Verkauf der sogenannten "Non-Food-Produkte, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind" - also Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie Spielwaren, Bekleidung oder Gerätschaften - soll "eingeschränkt und darf keinesfalls ausgeweitet werden", heißt es im Beschluss. Baumärkte, Kaufhäuser, Friseursalons und Boutiquen müssen geschlossen bleiben. © Sven Hoppe, dpa

Drogerien bleiben weiterhin geöffnet, da sie Ware für den täglichen Bedarf bereitstellen.
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Drogerien

Drogerien bleiben weiterhin geöffnet, da sie Ware für den täglichen Bedarf bereitstellen. © Omar Marques via www.imago-images.de, imago images/ZUMA Wire

Auch Babyfachmärkte zählen zu den Geschäften, die den täglichen Bedarf decken - und bleiben demnach geöffnet.
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Babyfachmärkte

Auch Babyfachmärkte zählen zu den Geschäften, die den täglichen Bedarf decken - und bleiben demnach geöffnet. © Fredrik von Erichsen, dpa

Der Großhandel darf seine Türen weiterhin öffnen.  
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Großhandel

Der Großhandel darf seine Türen weiterhin öffnen.  © Axel Heimken, dpa

Wie bereits im Teillockdown seit dem 2. November sind Restaurants und Kneipen geschlossen . Gastronomen dürfen ihre Speisen zum Abholen anbieten oder ausliefern . Der Verzehr vor Ort ist nicht gestattet.
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Gastronomie

Wie bereits im Teillockdown seit dem 2. November sind Restaurants und Kneipen geschlossen. Gastronomen dürfen ihre Speisen zum Abholen anbieten oder ausliefern. Der Verzehr vor Ort ist nicht gestattet. © www.imago-images.de

Ausgenommen von der Schließung des Einzelhandels sind auch Apotheken und Sanitätshäuser . Selbiges gilt für Drogerien und Reformhäuser .
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Apotheken und Sanitätshäuser

Ausgenommen von der Schließung des Einzelhandels sind auch Apotheken und Sanitätshäuser. Selbiges gilt für Drogerien und Reformhäuser. © Eduardo Parra, NN

Trotz der Schließung des Einzelhandels dürfen Optiker und Hörgeräteakustiker weiterhin ihre Türen öffnen.
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Optiker und Akustiker

Trotz der Schließung des Einzelhandels dürfen Optiker und Hörgeräteakustiker weiterhin ihre Türen öffnen. © Robert Günther/dpa

Um auch während des harten Lockdowns besonders in Notfällen die Mobilität gewährleisten zu können, bleiben Tankstellen sowie Kfz- und Fahrradwerkstätten geöffnet.
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Tankstellen und Werkstätten

Um auch während des harten Lockdowns besonders in Notfällen die Mobilität gewährleisten zu können, bleiben Tankstellen sowie Kfz- und Fahrradwerkstätten geöffnet. © Felix König, dpa

Banken und Sparkassen dürfen ebenfalls trotz des Lockdowns weiterhin ihre Pforten öffnen.
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Banken und Sparkassen

Banken und Sparkassen dürfen ebenfalls trotz des Lockdowns weiterhin ihre Pforten öffnen. © Peter Kneffel, dpa

Im Lockdown wird im Internet bestellt, vor Weihnachten werden Pakete verschickt: Die Poststellen bleiben während des Lockdowns geöffnet.
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Poststellen

Im Lockdown wird im Internet bestellt, vor Weihnachten werden Pakete verschickt: Die Poststellen bleiben während des Lockdowns geöffnet. © Bernd Wüstneck, NN

Reinigungsdienstleister und Waschsalons bleiben offen.
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Reinigung

Reinigungsdienstleister und Waschsalons bleiben offen. © Armin Weigel, NZ

Der Verkauf von Zeitungen ist erlaubt.
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Zeitung

Der Verkauf von Zeitungen ist erlaubt. © Stefan Hippel, NNZ

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