Umfrage unter Unternehmen

Lieber Bürgergeld statt zur Arbeit? Reinigungskräfte drohen mit Kündigung

Andreas Hofbauer

Volontär

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16.10.2023, 18:11 Uhr
Eine Gebäudereinigerin wischt einen Flur.

© Jens Büttner, dpa Eine Gebäudereinigerin wischt einen Flur.

Kündigen immer mehr Arbeitnehmer, weil sie lieber Bürgergeld beziehen möchten? Darauf lässt die Herbst-Konjunkturumfrage des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) schließen, über die die "Frankfurter Allgemeine Zeitung"(FAZ) jetzt berichtet hat.

Laut FAZ sollten die Unternehmen bei der Umfrage angeben, ob sie sich Sorgen machen, dass das Bürgergeld in Konkurrenz zum normalen Verdienst steht. Das Ergebnis: Für viele Unternehmen seien schon jetzt Auswirkungen des Bürgergelds spürbar.

Bürgergeld als Kündigungsgrund bei Reinigungskräften

Laut Angaben des BIV haben 28,4 Prozent der befragten Unternehmen angegeben, dass mehrere Beschäftigte mit Verweis auf das Bürgergeld gekündigt haben - oder eine Kündigung angedroht haben. Rund 31,6 Prozent sehen keinen negativen Einfluss des Bürgergelds auf das Beschäftigungsverhältnis von Reinigungsfachkräften.

Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich wird von der FAZ dazu wie folgt zitiert: „Dass das neue Bürgergeld bei sieben von zehn Unternehmen in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk die Personalnot verschärft, sollte die Politik dringend alarmieren. Die Balance zwischen Fordern und Fördern sowie sozialem Ausgleich und Anreiz zur Arbeit muss von der Politik dringend im Auge behalten werden – sonst droht eine gefährliche Entwicklung für den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft und die Leistungsfähigkeit unseres Standortes.“

Arbeitnehmer verdienen mehr als Empfänger von Bürgergeld

Im Gebäudereiniger-Handwerk gelten tarifliche Branchenmindestlöhne, die für alle Betriebe verbindlich sind. Diese liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Rein rechnerisch liegen damit Beschäftigte über dem Einkommen durch das Bürgergeld, auch wenn dieses zum 1. Januar 2024 nochmals um 12 Prozent erhöht wird – als Inflationsausgleich.

Eine Studie des Instituts für Weltwirtschaft aus Kiel zeigte jüngst, dass eine Familie, in der eine Person Vollzeit arbeitet, mit der Bürgergeld-Aufstockung zusammen wenigstens 378 Euro mehr bekommt, als ein vergleichbarer Haushalt ohne Beschäftigung.

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