Trotz hoher Inzidenz
Maskenpflicht fällt - Diese Corona-Regeln gelten ab heute an Bayerns Schulen
21.03.2022, 06:43 Uhr
In den bayerischen Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht am Platz ab dem 21. März, eine Woche später (ab dem 28. März) auch in den 5. und 6. Klassen. Das hat das Kabinett beschlossen, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) in einer Pressekonferenz mitteilte.
In den Gängen und Begegnungsbereichen müssen die Masken jedoch weiterhin getragen werden. Zudem bleibt es sowohl in Schulen als auch in Kitas bei der Testpflicht.
Der Freistaat nutzt damit eine Übergangsfrist aus, die im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen ist. Bis zum 2. April können somit bisherige Regeln weiter gelten. Alle Beschlüsse zum Nachlesen finden Sie hier.
Pool-Tests bleiben
Mit der Abschaffung der Maskenpflicht zunächst an Grundschulen setzten sich die Freien Wähler nunmehr gegenüber der CSU durch, die dies zuletzt noch abgelehnt hatte. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) begründete die Entscheidung damit, dass es an den Grundschulen PCR-Pool-Tests gebe, künftig gebe es sie auch in den 5. und 6. Klassen. Zudem belaste das Maskentragen die Kleinsten ganz besonders.
Aktuell gilt an Schulen folgendes: Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der vierten Jahrgangsstufe dürfen Stoffmaske tragen, die Mund und Nase bedecken müssen. Ältere Schüler und Lehrer dürfen eine medizinische Maske tragen. Ausnahmen bei der Maskenpflicht im Unterricht gibt es beim Sport, beim Stoßlüften und wenn der Lehrer oder die Lehrerin das Absetzen der Maske aus "zwingenden pädagogisch-didaktischen oder schulorganisatorischen Gründen" erlaubt.
Inzidenzen bei Schülern hoch
Die Lockerungen kommen, obwohl Ende vergangener Woche im Freistaat etwa jeder 20. Schüler wegen Corona den Präsenzunterricht verpasst hatte. Nach Angaben des Kultusministeriums fehlten Stand 18. März 3,52 Prozent der Schülerinnen und Schüler wegen eines positiven Tests und weitere 1,59 Prozent wegen Quarantäne. Bei 6- bis 11-Jährigen im Freistaat lag die Inzidenz nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am 20. März bei 3376.
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