Corona-Lockerungen

Maskenpflicht in Bayern entfällt ab Sonntag: Diese Orte sind davon ausgenommen

bej

1.4.2022, 08:51 Uhr
Zum 3. April entfällt in Bayern die Maskenpflicht. Einige Orte sind von der Lockerung allerdings ausgeschlossen.

© Friso Gentsch/dpa/Symbolbild Zum 3. April entfällt in Bayern die Maskenpflicht. Einige Orte sind von der Lockerung allerdings ausgeschlossen.

Ab Sonntag, den 3. April tritt in Bayern eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Darin setzt der Freistaat die Basisschutzmaßnahmen des Bundes um. Die neuen Regelungen bringen zahlreiche Lockerungen mit sich, auch bei der Maskenpflicht. So muss künftig im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen oder den Schulen keine Maske mehr getragen werden.

Ausnahmen gelten aber für Einrichtungen, die vulnerable Gruppen betreuen. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und ambulante Pflegedienste. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Der öffentliche Nahverkehr ist ebenfalls von der Ausnahmeregelung betroffen. Die Verordnung gilt zunächst für vier Wochen bis einschließlich 30. April.

Dennoch wird das Tragen von Masken weiterhin in Innenräumen empfohlen: "Wir empfehlen solche Dinge wie Mindestabstand, wie Masken in Innenräumen", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Das seien simple Mittel, um sich zu schützen. Man könne es aber nicht mehr verbindlich anordnen.

Betreiber wie etwa Supermärkte und Geschäfte können aber auf freiwilliger Basis ein Hygienekonzept erstellen, an das sich ihre Kunden halten müssen. Viele Supermärkte haben schon angekündigt, wie sie das Maskenthema handhaben wollen. Am Arbeitsplatz entscheidet der Arbeitgeber weiterhin anhand einer Gefährdungsbeurteilung, ob und wo eine Maskenpflicht für seine Angestellten herrschen soll.

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