Merkel verteidigt geplante Ausgangsbeschränkungen - erstes Gericht kippt sie

16.4.2021, 11:21 Uhr
Wo sich ansonsten die Menschen am Abend tummeln, ist es derzeit auf den Straßen leer. 

© Jonas Walzberg, dpa Wo sich ansonsten die Menschen am Abend tummeln, ist es derzeit auf den Straßen leer. 

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die in der "Bundes-Notbremse" vorgesehen Ausgangsbeschränkungen verteidigt. Diese seien keine neue Erfindung, sondern im aktuell geltenden Infektionsschutzgesetz als Maßnahme bereits angelegt und würden in mehreren Bundesländern bereits seit Monaten angewandt, sagte sie am Freitag im Bundestag.

Die Bundeskanzlerin verwies auf andere Staaten wie Portugal oder Großbritannien, die solche Maßnahmen "zum Teil erheblich restriktiver" als in Deutschland geplant praktizierten. "Es geht darum, abendliche Besuchsbewegungen von einem Ort zum anderen – im Übrigen auch unter Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs - zu reduzieren", sagte Merkel. Ausgangsbeschränkungen seien kein Allheilmittel, könnten ihre Wirkung in der Kombination mit anderen Maßnahmen wie strengen Kontaktbeschränkungen entfalten. Die Vorteile dieser Maßnahme überwögen die Nachteile.

Der Bundestag debattierte am Freitag erstmals über den vom Kabinett am Dienstag verabschiedeten Entwurf für eine bundesweite "Corona-Notbremse", für die auch Merkel warb. Sie sieht schärfere Regelungen vor, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen kommen.

Mainz will Gerichtsbeschluss prüfen

Ab 21 Uhr sollen etwa Ausgangsbeschränkungen greifen, um zu verhindern, dass sich Menschen privat in Innenräumen treffen und gegenseitig anstecken können.

Doch ob das auch rechtlich durchsetzbar ist, ist umstritten: Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz musste die verhängte abendliche Ausgangssperre nach einem Beschluss des dortigen Verwaltungsgerichts wieder aussetzen. Die Stadt prüfe zugleich die Begründung des Beschlusses vom Donnerstag und werde dann entscheiden, ob sie dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlege, teilte der Sprecher der Landeshauptstadt, Marc André Glöckner, am Freitag in Mainz mit.


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Das Verwaltungsgericht habe in einem Eilverfahren gegen die Ausgangssperre die aufschiebende Wirkung angeordnet. Damit habe die Ausgangssperre, die von 21.00 bis 5.00 Uhr galt, bis auf Weiteres keine Gültigkeit. Polizei und Ordnungsamt hätten die Ausgangsbeschränkung bereits am Donnerstagabend nicht mehr überwacht. Die Entscheidung sei mit der Landesregierung abgesprochen.

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