Merkels Freude über Tötung bin Ladens sorgt für Ärger
4.5.2011, 08:08 UhrDie Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zum Tod von Osama bin Laden sind auf Kritik gestoßen. Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), sagte der «Passauer Neuen Presse» (Mittwoch): «Ich hätte es so nicht formuliert. Das sind Rachegedanken, die man nicht hegen sollte. Das ist Mittelalter.» Merkel hatte wörtlich erklärt: «Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.»
Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt sagte der «Berliner Zeitung» (Mittwoch): «Als Christin kann ich nur sagen, dass es kein Grund zum Feiern ist, wenn jemand gezielt getötet wird.» Die Grünen-Politikerin ist Präses der Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands. Es könne nicht die erste Absicht sein, jemanden zu töten, egal, wie schlimm er gehandelt habe. Es wäre richtig gewesen, ihn festzunehmen und einem ordentlichen Verfahren zuzuführen, sagte Göring-Eckardt. «Das wäre einem Rechtsstaat angemessen.»
Auch die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Ingrid Fischbach, ging zur Äußerung der CDU-Vorsitzenden Merkel auf Distanz. «Aus christlicher Sicht ist es sicher nicht angemessen, Freude über die gezielte Tötung eines Menschen und dessen Tod zu äußern», sagte die Politikerin, die auch dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken angehört. Gleichzeitig dürfe nicht vergessen werden, dass Osama bin Laden über Jahre hinweg der Drahtzieher unzähliger Terroranschläge in der ganzen Welt war.
Kritik kam auch vom katholischen Militärbischof Franz-Josef Overbeck. «Man kann sich als Mensch und erst recht nicht als Christ über den Tod eines Menschen freuen», sagte der Ruhrbischof den Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe (Mittwoch). «Das gilt auch, wenn er ein Gewalttäter war.» Der Bischof von Essen erklärte weiter: «Es wäre besser gewesen, wenn sich Bin Laden vor einem Gericht seiner Verantwortung gestellt hätte.»
Kauder äußerte auch Zweifel an der rechtlichen Grundlage für die Tötung Bin Ladens: «Eine willkürliche Tötung ist nach dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Freiheiten nicht erlaubt. Wenn man zu dem Ergebnis kommt, Bin Laden war schon längst nicht mehr aktiv, könnte die Tötung willkürlich sein», sagte der Rechtsausschussvorsitzende. Es bestehe «eine außerordentlich schwierige rechtliche Gemengelage», die differenziert aufgearbeitet werden müsse. «Das Prinzip, der Zweck heiligt die Mittel, ist keine juristische Grundlage. Wir brauchen genaue rechtliche Regeln», forderte Kauder. «Hier sind die Vereinten Nationen gefordert, endlich verbindliche Regeln zu schaffen. Es muss glasklar sein, was geht und was geht nicht.»
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