Muss man beim Wählen den Personalausweis vorzeigen?

14.10.2018, 17:07 Uhr

Auch wenn es seltsam klingt: Ja. Entscheidend ist, dass die Wählerin oder der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist - daher reicht meist das Vorzeigen der entsprechenden Benachrichtigungskarte. Der Wahlvorstand kann zwar das Vorzeigen des Personalausweises verlangen, obligatorisch ist das allerdings nicht.


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Anders sieht es aus, wenn keine Wahlbenachrichtigungskarte vorliegt: In dem Fall muss der Personalausweis vorgelegt werden. Wörtlich heißt es im § 56 der Bundeswahlordnung unter anderem:

"Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, oder der sich auf Verlangen des Wahlvorstandes nicht ausweisen kann oder die zur Feststellung der Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen verweigert."


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