Nach Gerichtsurteil: Hamburg erwägt Burka-Verbot

Dominik Mayer

Redakteur

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2.2.2020, 18:58 Uhr
Frauen mit Nikab - nur ein schmaler Sehschlitz bleibt frei.

© Boris Roessler, NN Frauen mit Nikab - nur ein schmaler Sehschlitz bleibt frei.

Die Entscheidung des Hamburger Verwaltungerichts ist klar. In einem Eilverfahren gestattete die Kammer einer 16-Jährigen, vollverschleiert am Unterricht ihrer Berufsschule teilzunehmen. Die Stadt Hamburg hat nun angekündigt, beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen das Urteil einlegen zu wollen. Sollten die Richter dort der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts folgen, will Hamburg notfalls das Schulgesetz ändern.


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Seit Sommer 2019 trägt die Schülerin regelmäßig einen sogenannten Nikab. Dabei handelt es sich um einen Ganzkörperschleier, der lediglich an den Augen einen schmalen Sehschlitz frei lässt. Eine Burka hingegen, die ebenfalls oft Gegenstand öffentlicher Diskussionen ist, verhüllt auch die Augenpartie mit einem Stoffgitter. Die Schulleitung forderte die 16-Jährige in den vergangenen Monaten mehrfach auf, den Schleier abzulegen. Das Mädchen verweigerte dies vehement.


Burka-Verbot: Ein solches Gesetz ist völliger Unsinn


Schließlich wurde sie vom gemeinsamen Unterricht mit dem Rest der Klasse ausgeschlossen. Stattdessen musste sie in einem Nebenzimmer Platz nehmen. Dann drohte die Schulaufsicht der Mutter des Mädchens ein Zwangsgeld von 500 Euro an, falls ihre Tochter auch zukünftig im Nikab in der Schule erscheine. Das wollte die Mutter nicht akzeptieren und zog vor das Verwaltungsgericht. Die Richter dort haben ihr nun recht gegeben.

"In der Schule zeigt jeder sein Gesicht"

Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) kann das nicht nachvollziehen. Er argumentiert: "Mit der Vollverschleierung des Gesichts wird eine Grenze überschritten, die guten Unterricht und gelingende Lernprozesse unmöglich machen." Außerdem basiere Schulunterricht "auf der Kommunikation der Lehrenden und Lernenden sowie der Lernenden untereinander". Für Rabe ist die Frage nach der Vollverschleierung von grundsätzlicher Natur. "Egal, was welche Kultur oder Religion vorschreibt: In der Schule zeigt jeder und jede offen das Gesicht: Wir werden alles tun, damit das auch in Zukunft gesichert ist."

Aus juristischer Sicht ist die Entscheidung, ob Burka, Nikab und Co. in der Schule getragen werden dürfen nicht trivial. Schließlich müssen die Richter zwischen zwei hohen Rechtsgütern abwägen, die beide vom Grundgesetz garantiert werden: der Religionsfreiheit und dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. In manchen Bundesländern gibt es bereits spezielle Regelungen im Schulgesetz. So sind in Bayerns Schulen und Kindergärten Gesichtsschleier seit 2017 untersagt. Das Verbot im Freistaat gilt für Lehrerinnen und Schülerinnen gleichermaßen.