Nach Urteil: Freistaat will Kommunen wieder Alkoholverbote erlauben

19.1.2021, 14:55 Uhr
"Alkohol enthemmt", begründet die Staatskanzlei die Entscheidung, auch nach dem Urteil Alkoholverbote zu erlauben.

© Angelika Warmuth, dpa "Alkohol enthemmt", begründet die Staatskanzlei die Entscheidung, auch nach dem Urteil Alkoholverbote zu erlauben.

Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig gekippt hat, will die Staatsregierung den Kommunen erneut lokale Verbote ermöglichen. "Die Entscheidung des VGH ist bedauerlich, da Alkohol enthemmt und dazu beiträgt, mit den unbedingt nötigen Hygieneabständen laxer umzugehen", teilte die Staatskanzlei der Deutschen Presse-Agentur mit. "Wir werden daher die alte Regelung wieder in Kraft setzen, wonach die Kommunen bestimmte Plätze festlegen, an denen der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum verboten ist."

Der VGH hatte am Dienstag das bayernweite Verbot bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren außer Kraft gesetzt und damit dem Eilantrag einer Privatperson stattgegeben. Zur Begründung teilte das Gericht mit, dass nach dem Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats überschreite daher die Verordnungsermächtigung, die der Bundesgesetzgeber erteilt habe.

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