Nach verwunderten Empfängern: Wer erhält eigentlich Gutscheine für FFP2-Masken?

1.2.2021, 10:39 Uhr
Über 34 Millionen Menschen in Deutschland sollen solche Gutscheine von der Bundesregierung erhalten.  

© Rolf Vennenbernd, dpa Über 34 Millionen Menschen in Deutschland sollen solche Gutscheine von der Bundesregierung erhalten.  

Zum Schutz vor dem Coronavirus soll mehr als jeder dritte Bürger in Deutschland vom Bund finanzierte FFP2-Masken bekommen. Die Bundesregierung hat dies als Schutz für Menschen mit besonders hohem Risiko beschlossen - dazu zählen Über-60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Nachdem nun der Versand der Coupons begonnen hat, wundern sich manche Empfänger darüber, dass auch sie solche Gutscheine in ihrem Briefkasten mit einem Standard-Begleitschreiben finden.


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Denn auf den ersten Blick ist es häufig nicht erkennbar, aus welchem Grund jemand auf der Empfängerliste seiner Krankenkasse gelandet ist - und auch kleine Kinder erhalten die Gutscheine. "Ich bin weder Risikopatient noch besonders alt. Was ist hier los? Warum bekomme ich einen Berechtigungsschein für FFP2-Masken?", schreibt etwa ein junger Mann auf Twitter zu dem Foto seiner Gutscheine.

Zum Hintergrund: Insgesamt bekommen rund 34 Millionen Bürger über das Bundesprogramm Gutscheine für zwölf FFP2-Masken, die in der Apotheke eingelöst werden können. Das Bundesgesundheitsministerium verwies auf Nachfrage auf die Vorgaben für den Versand: Es gebe klare Indikationen, darunter bestimmte Vorerkrankungen, sagte ein Sprecher. Auch ein 30-Jähriger mit chronischer Lungenerkrankung könne Masken bekommen.

"Über mögliche Irrläufer oder Adressaten, bei denen der Anspruch nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, sind uns nur die Presseberichte über Einzelfälle und entsprechende Social Media-Beiträge bekannt", berichtete ein Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Aufklärung könne dann nur eine Nachfrage bei dem einzelnen Versicherungsunternehmen bringen.

Die Gutscheine würden an alle Versicherten versandt, für die in den Abrechnungsdaten eine Diagnose aus dem vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Kriterienkatalog verzeichnet sei. Dazu gehöre etwa auch Asthma. "Es ist zum Beispiel durchaus möglich, dass Ärzte einen "Verdacht auf Asthma" untersucht hatten und diese Befunde nun in den Datenbanken als Kriterien zum Versand der FFP2-Masken gewirkt haben", sagte der Sprecher.


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Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen verwies wegen Fragen des Versandes an die einzelnen Kassen der Empfänger. Eine Sprecherin der AOK Bayern in München sagte: Es könne vorkommen, dass den Versicherten vielleicht gar nicht bewusst sei, dass ein Arzt früher einmal eine Diagnose gestellt habe, die den Kriterien des Bundesgesundheitsministeriums entspreche. Dies könnte dann auch Kinder betreffen.

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