Gesetzesentwurf gebilligt

Neues Ladenschlussgesetz in Bayern kommt: Das ändert sich in der Region beim Einkaufen

Azeglio Elia Hupfer

nordbayern-Redaktion

E-Mail zur Autorenseite

28.11.2024, 05:00 Uhr
Bayern ist das einzige Bundesland ohne eigenes Ladenschlussgesetz. Im Freistaat wurde bisher noch mit dem Ladenschlussgesetz des Bundes aus dem Jahr 1956 gearbeitet, das soll sich nun ändern.

© Magdalena Henkel/dpa, IMAGO/Ardan Fuessmann, Bernd Wüstneck/ZB/dpa, MAGO/Zoonar Bayern ist das einzige Bundesland ohne eigenes Ladenschlussgesetz. Im Freistaat wurde bisher noch mit dem Ladenschlussgesetz des Bundes aus dem Jahr 1956 gearbeitet, das soll sich nun ändern.

Dem neuen Ladenschlussgesetz nach darf jede Gemeinde in Bayern jährlich bis zu acht verkaufsoffene Nächte bis 24 Uhr nach freiem Ermessen organisieren, ohne dass es einen Anlass wie ein regionales Fest braucht. Bisher war laut Staatskanzlei nur ein langer Einkaufsabend im Jahr möglich. Darüber hinaus dürfen Einzelhändler individuell bis zu viermal im Jahr an Werktagen ihren Laden bis Mitternacht öffnen.

Im Gegensatz zu den verkaufsoffenen Nächten gibt es bei den verkaufsoffenen Sonntagen keine Erhöhung der Tage - es bleibt bei maximal vier pro Jahr. Das Verfahren soll jedoch für die Kommunen vereinfacht werden, Stichwort Bürokratieabbau.

An den Grundpfeilern des Ladenschlusses rüttelte die Koalition aus CSU und Freien Wählern nicht. Das heißt, der Gesetzentwurf ändert nichts an den allgemeinen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr Montag bis Samstag. Bayern hat damit neben dem Saarland die strengsten Ladenöffnungszeiten. In den meisten anderen Bundesländern dürfen Händler an Werktagen ihre Geschäfte bis 22 Uhr oder sogar rund um die Uhr öffnen. Die Ausnahmeregelungen an Sonn- und Feiertagen für beispielsweise Tankstellen und Flughäfen bleibt bestehen. Künftig gilt die Ausnahme im Freistaat auch für Zentrale Omnibusbahnhöfe.

Lockerungen für digitale Mini-Supermärkte

Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal dürfen in Zukunft 24 Stunden und auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Die genauen Zeiten dürfen die Kommunen aber jeweils eigenständig festlegen. Die Verkaufsfläche darf dabei nicht größer als 150 Quadratmeter sein, das Warenangebot ist dagegen nicht beschränkt.

Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte sollen in Bayern künftig durchgängig öffnen dürfen, auch sonntags.

Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte sollen in Bayern künftig durchgängig öffnen dürfen, auch sonntags. © Magdalena Henkel/dpa

Die Mini-Supermärkte sollen überhaupt erst der Anlass für die Staatsregierung gewesen sein, um sich mit dem Ladenschlussgesetz zu beschäftigen. Gerade für kleine Gemeinden im ländlichen Raum ohne eigenen Supermarkt sind die digitalen Verkaufsstätten eine Option für die Nahversorgung.

"Klarheit, Freiheit und Schutz"

Der Sonn- und Feiertagsverkauf in Tourismusorten wird neu geregelt. Die Gemeinden sollen künftig selbst bestimmen, wo ein Tourismusverkauf zugelassen wird. Zudem wird das zugelassene Warensortiment als Tourismusbedarf vereinfacht. Erlaubt ist unter anderem der Verkauf von Lebens- und Genussmitteln zum sofortigen Verzehr, Schnittblumen, Zeitungen, Devotionalien sowie Bade- und Sportartikel, sofern das zum Touristenort passt.

Nach dem Eckpunkte-Beschluss aus dem Sommer hat das Kabinett am Dienstag den zugehörigen Gesetzentwurf vorgelegt und beschlossen. Der Entwurf geht nun in die parlamentarische Beratung und wird das Ladenschlussgesetz des Bundes von 1956 ersetzen. Das neue Gesetz soll im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten. "Das bayerische Ladenschlussgesetz schafft Klarheit, Freiheit und Schutz. Dieses Chancengesetz ersetzt das veraltete Recht durch moderne Regelungen, baut unnötige Bürokratie ab und schützt die Beschäftigten", sagte die bayerische Arbeitsministerin Ulrike Scharf von der CSU. Das Gesetz sei ein Arbeitnehmerschutzgesetz, kein Wirtschaftsförderungsgesetz, betonte sie.

3 Kommentare