Schutzmaßnahmen

"NSU 2.0": Bedrohte Rechtsanwältin sieht "Familie zum Abschuss freigegeben"

8.3.2021, 17:40 Uhr
Seda Basay-Yildiz ist Fachanwältin für Strafrecht und hat auch eine der Familien im NSU-Prozess vertreten.

© Boris Roessler Seda Basay-Yildiz ist Fachanwältin für Strafrecht und hat auch eine der Familien im NSU-Prozess vertreten.

Die Linksfraktion im hessischen Landtag spricht in ihrem Statement von "Ignoranz und Empathielosigkeit", die SPD - so zitiert der Spiegel - von "schlechtem Stil". Gemeint ist in beiden Fällen der hessische CDU-Innenminister Peter Beuth. Der hatte sich jüngst dagegen ausgesprochen, Schutzmaßnahmen für die von Rechtsextremisten bedrohte Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız von der Staatskasse übernehmen zu lassen. Die Anwältin argumentiert allerdings, die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen seien erst durch staatliche Versäumnisse notwendig gewesen sein.


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Başay-Yıldız hat im NSU-Prozess als Nebenklägerin die Familie des Nürnberger Opfers Enver Simsek vertreten. Zudem forderte sie bei einer hiesigen Veranstaltung einen zweiten Untersuchungsausschuss in Bayern, weil immer noch nicht alle Geschehnisse, darunter auch der Mord in Nürnberg, lückenlos aufgeklärt seien. Die Anwältin wurde dadurch in den vergangenen Jahren zum Hassobjekt in rechtsradikalen Kreisen: Im Sommer 2018 erhielt Seda Başay-Yıldız zum ersten Mal ein Schreiben, das mit "NSU 2.0" gezeichnet war. Darin wurde die Frankfurter Rechtsanwältin nicht nur beleidigt, ihr und ihrer Tochter wurde auch mit dem Tode gedroht. Zudem enthielt das Schreiben Namen und Geburtsdaten ihrer Familienmitglieder und ihre nicht öffentliche, private Wohnadresse.

Innenministerium will Kosten nicht tragen

Die Ermittlungen zu dem Fall führten schnell zum ersten Frankfurter Polizeirevier, von dem aus die Daten zu Başay-Yıldız abgerufen worden waren. Dadurch deckten die Ermittler auch eine Chat-Gruppe auf, in der sich mehrere Beamte des Reviers über rechtsextremistische Inhalte austauschten. Doch selbst nach der Suspendierung der Beamten und einem Umzug der Anwältin gingen die Schreiben weiter. Mehr noch: Auch die neue Privatadresse der Rechtsanwältin tauchte wieder in den Schreiben auf, obwohl die nicht mal mehr in der Datenbank hinterlegt war. Auf den Rat des hessischen Kriminalamts hin, ließ Başay-Yıldız ihre neue Wohnung sichern und schickte die Rechnung über rund 5000 Euro an das hessische Innenministerium.

Dieses lehnte Mitte Februar die Kostenübernahme allerdings ab. Zuerst hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung darüber berichtet. Wie die Zeitung zudem weiter zitiert, "bedauert" das Innenministerium in dem Schreiben zwar "zutiefst", dass sich Başay-Yıldız und ihre Familienmitglieder "nach wie vor aufgrund der an sie adressierten Drohschreiben bedroht fühlen" und dass aufgrund der Schutzvorkehrungen ein Kostenaufwand entstanden sei, doch bestehe "kein Anspruch auf Ersatz dieser Kosten gegenüber dem Land Hessen". Es lägen "insbesondere keine Anhaltspunkte vor, dass die rechtswidrige Datenabfrage in Ausübung eines öffentlichen Amtes erfolgte". Zudem, so das Innenministerium, sei die Ermittlungseinheit "rund um die Uhr" für sie erreichbar.

Ermittlungsverfahren "faktisch eingeschlafen"

"Meine Familie ist zum Abschuss freigegeben, und der hessische Innenminister will keine Verantwortung übernehmen", zitiert die FAZ die Reaktion der Anwältin auf die Absage. Der Fall sei kein Privatproblem; die Abfrage sei durch hessische Beamte während der Dienstzeit von einem Dienstcomputer erfolgt. Zudem widersprach sie bei Twitter der Behauptung, dass die Beamten für sie rund um die Uhr erreichbar wären.


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Hessens Innenminister steht in der Sache schon länger in der Kritik. So hatte er das Parlament sowie die Öffentlichkeit über die Drohschreiben im Jahr 2018 erst später informiert. Das eingesetzte Ermittlungsverfahren zu den Tätern sei "faktisch eingeschlafen", kritisiert auch die dortige SPD. Başay-Yıldız nannte das Vorgehen der Behörden "katastrophal".

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