Polizei soll bald kinderpornografische Fake-Inhalte nutzen dürfen

21.11.2019, 13:45 Uhr

Eine entsprechende Reform kündigte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) in der Welt (Donnerstag) an. "Die Ermittler sollen künftig computergenerierte Bilder verwenden können, wenn sich die Taten nicht anders aufklären lassen", sagte sie. Hintergrund ist, dass für den Zugang zu entsprechenden Portalen im Internet manchmal verlangt wird, selbst Bilder und Videos hochzuladen. "Diese computergenerierten Bilder sehen echten Bildern täuschend ähnlich, zeigen aber niemals echte Kinder", sagte die Ministerin.

"Wir dürfen nie vergessen, dass hinter kinderpornografischen Bildern schreckliche Missbrauchstaten an Kindern stehen." Sie wolle der Polizei deshalb "alle rechtsstaatlich zulässigen Instrumente an die Hand geben". Im Oktober hatten sich bereits die Rechtspolitiker der großen Koalition darauf verständigt. Die Reform soll in ein Gesetz zum Cybergrooming aufgenommen werden, das derzeit im Bundestag beraten wird. Dieses Gesetz soll dafür sorgen, dass Pädophile wirkungsvoller bestraft werden, die in Onlinechats mit sexuellen Absichten Kontakt zu Kindern suchen. Aus dem Justizministerium hieß es am Donnerstag, auch fiktive kinderpornografische Darstellungen, etwa Comics oder animierte Filme, seien strafbare Inhalte. Der Besitz und die Verbreitung seien daher strafbar. Im Strafgesetzbuch gebe es schon eine Ausnahme für Ermittler für das Sich-Verschaffen und den Besitz solcher Inhalte zur "rechtmäßigen Erfüllung staatlicher Aufgaben". An dieser Stelle könne eine weitere Ausnahme ergänzt werden, wenn im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren computergenierte Aufnahmen genutzt würden und die Aufklärung sonst aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 


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