Anschlagspläne

Rückkehr aus Exil - Mutmaßliche Linksextremisten vor Gericht

17.03.2025, 04:47 Uhr
Zwei mutmaßliche ehemalige Mitglieder der linksextremistischen Gruppe "Das Komitee" kommen vor Gericht. (Symbolbild)

© Jens Kalaene/dpa Zwei mutmaßliche ehemalige Mitglieder der linksextremistischen Gruppe "Das Komitee" kommen vor Gericht. (Symbolbild)

Fast genau 30 Jahre nach einem gescheiterten Sprengstoffanschlag auf einen Gefängnisbau in Berlin hat der Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der linksextremistischen Gruppe "Das Komitee" begonnen. Für das Verfahren vor dem Berliner Kammergericht sind die beschuldigten Peter K. (65) und Thomas W. (62) aus ihrem Exil in Venezuela nach Deutschland zurückgekehrt. 

Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember 2024 Anklage gegen die mutmaßlichen Linksextremisten erhoben. Sie seien "hinreichend verdächtig, sich zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verabredet zu haben", hieß es damals von der obersten deutschen Anklagebehörde. 

Rund 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen

Die Beschuldigten hätten sich spätestens im Herbst 1994 mit einem dritten, inzwischen gestorbenen Komplizen zu der linksextremistischen Vereinigung zusammengeschlossen, so die Bundesanwaltschaft. Ihr Ziel sei es gewesen, gesellschaftspolitische Veränderungen durch Brand- und Sprengstoffanschläge auf staatliche Einrichtungen herbeizuführen. 

Laut Anklage haben Peter K. und Thomas W. und der Komplize im April 1995 einen Anschlag auf das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau geplant. Dafür sollen sie mehr als 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen gefüllt und diese mit Zeitzündern präpariert haben. 

Zum Anschlag selbst kam es nicht: Auf einem Parkplatz in der Nähe der Haftanstalt sollten die Sprengvorrichtungen umgeladen werden - doch eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife kam dazwischen. Die Männer flüchteten.

Asyl bekommen in Südamerika 

Die Männer tauchten ab - und waren jahrelang auf der Flucht. Fast 20 Jahre nachdem das Trio abgetaucht war, spürte das Bundeskriminalamt den inzwischen toten Verdächtigen in Venezuela auf. Die Polizei nahm ihn fest, er kam in Südamerika in Haft. 

Ein Auslieferungsersuchen Deutschlands wurde aber abgelehnt. Die beiden Angeklagten erhielten Asyl in Brasilien.

Bei Rückkehr am Flughafen festgenommen

Inzwischen ist das Duo jedoch wieder in Deutschland. Vorausgegangen war laut Rechtsanwalt Lukas Theune eine sogenannte Verständigung. Demnach können die Angeklagten bei einem Geständnis mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Solche Absprachen im Strafprozess sind in geeigneten Fällen zulässig. Sie sollen vor allem die Arbeitsbelastung der Justiz mindern, bieten aber auch Angeklagten Vorteile.

Peter K. und Thomas W. wurden bei der Ankunft am Hauptstadtflughafen BER aufgrund des bestehenden Haftbefehls festgenommen. Sie befinden sich im Gefängnis Moabit in Untersuchungshaft. Die Verteidigung kündigte jedoch an, zum Prozessauftakt eine Entlassung aus der Haft zu beantragen. 

Vorwurf noch lange nicht verjährt 

Dass es überhaupt nach fast 30 Jahren noch zum Prozess kommt, geht aus Sicht der Verteidigung auf einen "Trick" der Bundesanwaltschaft zurück. Sie wirft dem Duo nicht Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder den geplanten Anschlag in Grünau vor, sondern eine Verabredung zur Tat. Damit ist die Tat nicht nach 20 Jahren verjährt. Beschwerden dagegen blieben beim Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg, so Rechtsanwalt Lukas Theune. 

Für den Prozess vor dem 2. Strafsenat des Kammergerichts hat der Vorsitzende Richter Gregor Herb bislang insgesamt vier Tage angesetzt. Ein Urteil wird demnach am 8. April erwartet.