Protest auf Social Media

"Servus Söder*in": IG Metall verspottet Söders Pläne zum Gender-Verbot

Saskia Muhs

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7.12.2023, 16:49 Uhr
Das Drag-Queen-Outfit vom Fasching diente als Grundlage für den virtuellen Protest der Bayerischen IG Metall.

© IG Metall Bayern /Instagram Das Drag-Queen-Outfit vom Fasching diente als Grundlage für den virtuellen Protest der Bayerischen IG Metall.

In einer rund 75-minütigen Kursbestimmung hat Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag (05.12.2023) die Regierungsziele der kommenden Jahre in Bayern als Gegenentwurf zur Bundesregierung präsentiert. Die wahrscheinlich größte Reaktion löste Söder, der sich in der Vergangenheit gerne öffentlich über vermeintliche "Verbotsparteien" und "Sprachverboten" ausließ, mit seiner Ankündigung zum Gendern aus: "Für Bayern kann ich sagen: Mit uns wird es kein verpflichtendes Gendern geben. Im Gegenteil: Wir werden das Gendern in Schule und Verwaltung sogar untersagen", sagte der Ministerpräsident. Mit anderen Worten: Bayern soll ein Gender-Verbot bekommen.

Die IG Metall Bayern reagierte auf Söders Pläne mit einem süffisanten Posting auf ihren Social Media Kanälen "Servus Söder*in, wir gendern weiterhin" heißt es darin. Zu sehen ist außerdem ein Bild von Markus Söder in einem Dragqueen-Kostüm, welches er auf der diesjährigen Fastnacht in Franken trug. Der Beitrag zählt am Donnerstagabend rund 500 Likes.

User im Netz gespalten

Unter dem Beitrag finden sich einige wohlwollende und zustimmende Kommentare, aber auch viel Kritik: Von "Tolles Statement" bis hin zu "macht eure verdammte Arbeit und setzt euch für faire Löhne ein" ist nahezu alles in der Kommentarspalte zu finden. Manch einer droht mit Austritt, andere bedanken sich für den Post.

Gendern - in Bayerns Behörden schon lange tabu

Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, gendergerecht zu formulieren – aber eben auch keine Regel, die verbietet es zu tun. Eine genaue gesetzliche Regelung fehlt bisher. In Bayern gilt seit 2002 für staatliche Behörden die Vorgaben der "Organisationsrichtlinien" der Bayerischen Staatskanzlei: Erlaubt sind Paarformen wie Schüler und Schülerinnen und geschlechtsneutrale Ausdrücke wie die Angestellten sowie Geschlechtsabstraktionen wie die Lehrerschaft oder das Kollegium. "Generische Maskulina sollen nur dann gebraucht werden, wenn gebräuchliche und verständliche Formulierungen nicht gefunden werden können oder die inhaltlichen Aussagen der Vorschriften unpräzise und unverständlich würden".

Im August 2022 ergänzte das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in der 4. Auflage der Broschüre "Freundlich, korrekt und klar – Bürgernahe Sprache in der Verwaltung": "Verwenden Sie bitte keine Schrägstriche, Klammern, großes "Binnen-I" oder Sternchen. Formulierungen in Vorschriften und sonstigen Schriftstücken müssen so abgefasst sein, dass sie z.B. bei mündlichen Verhandlungen oder Beratungen zitierfähig sind und vorgelesen werden können."

Behörden im Freistaat unterliegen demnach schon länger den Vorgaben der "Organisationsrichtlinien" Bayerns. Wenn es auch kein Gesetz im juristischen Sinne ist, würde sich durch das "Gender-Verbot" also in der Verwaltungs-Praxis für die meisten nichts ändern.

Gender-Verbot an Schulen gilt bereits in einigen Bundesländern

Drei Bundesländer in Deutschland sind den Schritt an Schulen allerdings bereits gegangen: Sie verbieten den Gebrauch von Gendersternchen und anderen Sonderzeichen. Schüler:innen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die trotzdem Gendersternchen oder Doppelpunkt einsetzen, müssen von ihren Lehrkräften mit Minuspunkten bewertet werden, so die Online-Plattform für Meinungsforschungsdaten "Statista.de".

Infografik: Wie sind die Gender-Regeln in deutschen Schulen? | Statista

Grundlage für diese Entscheidung ist das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung. Ausdrücklich erlaubt ist genderinklusive Sprache mit entsprechenden Sonderzeichen, nur in Bremen und dem Saarland. Die anderen elf Bundesländer berufen sich zwar grundsätzlich auf den Rat, haben aber bislang weder ein Verbot noch eine Erlaubnis für das schriftliche Gendern ausgesprochen.