Sind 30.000 abgelehnte Asylbewerber untergetaucht?

2.11.2017, 16:24 Uhr
Von Zehntausenden ausreisepflichtigen Asylbewerbern haben die Behörden keine Kenntnisse über den Aufenthaltsort.

© Uli Deck/dpa Von Zehntausenden ausreisepflichtigen Asylbewerbern haben die Behörden keine Kenntnisse über den Aufenthaltsort.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte der Bild-Zeitung (Donnerstag): "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Ausländerzentralregister registrierte Ausreisepflichtige im Einzelfall möglicherweise bereits ausgereist oder untergetaucht sind, ohne dass die zuständige Ausländerbehörde hiervon schon Kenntnis beziehungsweise den Sachverhalt an das AZR gemeldet hat."

Die Zahl 30.000 hat die Zeitung errechnet aus der Differenz zwischen der Zahl der Ausreisepflichtigen und der der Leistungsbezieher unter ihnen: Nach Angaben der Bundesregierung seien laut Ausländerzentralregister mit Stand Dezember 2016 rund 54.000 Personen als ausreisepflichtig gemeldet - laut Statistischen Bundesamt hätten aber 2016 nur rund 23.000 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, heißt es in dem Bericht.

Dass die Rechnung der Bild-Zeitung nicht ganz aufgeht, wird im Bild-Blog kritisiert.

Dieser Artikel wurde am 3. November um 10.16 Uhr aktualisiert. 

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