Söder: Generelle Testpflicht an bayerischen Schulen
7.4.2021, 13:37 Uhr+++ An den bayerischen Schulen soll bei einer Inzidenz unter 100 Wechselunterricht gelten, bei einer Inzidenz über 100 Distanzunterricht. Ausnahmen bilden die Abschlussklassen, zu denen auch die 4. Klasse und die Q11 zählen. Zudem soll eine inzidenzunabhängige Testpflicht gelten - mindestens 2x pro Woche.
+++ Bau- und Gartenmärkte sollen künftig keine Sonderstellung mehr bekommen. Der Buchhandel, die Baumärkte sowie Blumenläden, die bislang einen Sonderstatus genossen, müssen in Bayern teils aber wieder schließen - und zwar dann, wenn die Inzidenz über 200 liegt. Gleichzeitig bedeutet die Verschärfung aber auch Lockerungen für den restlichen Einzelhandel. Unter einer Sieben-Tage-Inzidenz 50 dürfen Geschäfte weiter grundsätzlich öffnen, zwischen 50 und 100 sind sogenannte "Click and Meet"-Termine möglich.
+++ Die Modellregionen und Öffnungen werden zunächst um zwei Wochen verschoben, so Söder. "Lieber länger vorsichtig, dann lieber später länger und nachhaltig und mit gutem Gewissen öffnen."
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