Ministerpräsidentenkonferenz

Söder will Sofort-Arrest und Abschiebung bereits für Gefährder

20.6.2024, 10:39 Uhr
Es bestehe die Gefahr, dass in der Bevölkerung der Eindruck entstehe, der Rechtsstaat sei zu liberal, sagte Markus Söder.

© IMAGO/Chris Emil Janssen Es bestehe die Gefahr, dass in der Bevölkerung der Eindruck entstehe, der Rechtsstaat sei zu liberal, sagte Markus Söder.

Markus Söder (CSU) will schnellere Abschiebungen und vorherigen Sofortarrest von nicht anerkannten Asylbewerbern auch dann, wenn sie nicht straffällig geworden sind, sondern lediglich als Gefährder eingestuft wurden. Dies sei rechtlich über die Polizeigesetze machbar.

Es bestehe die Gefahr, dass in der Bevölkerung der Eindruck entstehe, der Rechtsstaat sei zu liberal, sagte Söder vor Beginn der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag im Deutschlandfunk. Deutschland brauche zu lange, um Entscheidungen voranzubringen. Söder hatte zuvor einen Fünf-Punkte-Plan vorgestellt, mit dem die schnellere Rückführung von Straftätern und Gefährdern unter Asylsuchenden gelingen soll.

Es müssten endlich Rückführungsabkommen in Kraft treten, dies sei ein entscheidender Punkt. "Ich fordere auch die Bundesregierung auf, mit Syrien direkt zu reden, nicht über Umwege zu versuchen, kleine Lösungen zu haben", sagte Söder. Dies gelte grundsätzlich auch für Afghanistan. "Ich erwarte jetzt nicht, dass die Außenministerin sofort nach Kabul fliegt", sagte Söder. Das Auswärtige Amt könne aber andere Kanäle nutzen, um auch etwa mit den Taliban in einen Dialog zu kommen.

Zu viele Menschen, die aus Syrien oder Afghanistan nach Deutschland kämen, erhielten über den sogenannten subsidiären Schutz Blankoschecks. Es erfolge "eine de facto 100-Prozent-Anerkennung". Es müsse stattdessen wieder mehr Einzelfallprüfungen geben und es müsse die Rückführung generell möglich bleiben. Er erhoffe sich in dieser Frage auch Impulse auf europäischer Ebene durch eine neue EU-Kommission.

Gefährder - wer ist damit eigentlich gemeint?

Beim Begriff Gefährder handelt es sich um einen Arbeitsbegriff der Polizei: Als Gefährder bezeichnet die Polizei Menschen, denen sie schwere politisch motivierte Gewalttaten zutraut. Zur Einstufung als Gefährder reichen sicherheitsbehördliche Erkenntnisse aus, auch wenn keine beweiskräftigen Tatsachen für eine zukünftige Straftat vorliegen.

Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt dazu: "Die Anwendung des Begriffs, also die Einstufung einer Person als Gefährder, ist umstritten, da sie vor allem auf Annahmen und Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden beruht, sich daraus aber intensivierte polizeiliche Maßnahmen und erweiterte Befugnisse ergeben. So wurden mit der Verabschiedung des neuen Polizeiaufgabengesetzes in Bayern im Jahr 2018 die polizeilichen Befugnisse gegen eine als Gefährder eingestufte Person deutlich ausgeweitet."