Impfstoff "in ausreichender Menge" verfügbar

Spahn verteidigt baldiges Ende der Verdienstausfall-Entschädigung

Tobi Lang / dpa

Online-Redakteur

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22.9.2021, 08:28 Uhr
Die Änderung soll schon bald in Kraft treten.

© Zacharie Scheurer, dpa-tmn Die Änderung soll schon bald in Kraft treten.

Nordrhein-Westfalen will ihn abschaffen, Rheinland Pfalz ebenfalls - dort soll es schon bald keinen Lohnausgleich für Ungeimpfte mehr geben, wenn diese in Quarantäne müssen. Auch der Arbeitgeber muss nichts bezahlen. Beschäftigte gehen dann komplett leer aus. Auch, wenn sie unverschuldet in Kontakt mit dem Coronavirus oder einem anderen Infizierten gekommen sind und die Quarantäne staatlich angeordnet ist.

Gesundheitsminister beraten am Mittwoch über ein einheitliches Vorgehen

Die Fachminister wollen heute über eine bundesweit einheitliche Linie beraten. Der Bild liegt ein Beschlussentwurf vor. Dort heißt es laut Bild konkret: "Personen, für die eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt, sollten als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer aus Risikogebieten aufgrund dieser flächendeckenden Verfügbarkeit von Impfangeboten zukünftig keine Entschädigung auf Kosten der Allgemeinheit mehr erhalten, wenn im Falle eines Tätigkeitsverbots bzw. einer Quarantäneanordnung kein vollständiger Impfschutz vorliegt." Auch das Handelsblatt und der Business Insider berichten übereinstimmend über das Papier.

Personen mit vollständigem Impfschutz hingegen "unterliegen keiner Quarantänepflicht mehr", heißt es in der Vorlage. Auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen. Ungeimpfte können nur dann auf Lohnausgleich hoffen, wenn sie selbst an Covid-19 erkranken.

Spahn sympathisiert mit einer solchen Linie

Begründet wird das dem Beschlusspapier zufolge mit der "ausreichenden Menge an Impfstoff" die zur Verfügung stehe. "Impfwillige Personen können flächendeckend, niedrigschwellig und ohne Wartezeiten eine Impfung gegen Covid-19 erhalten." Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies bereits vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte grundsätzlich Sympathie für eine solche Linie erkennen lassen und erläutert, die Handhabung liege aber bei den Ländern.

Gelten soll die neue Regelung bereits ab dem 11. Oktober, also in wenigen Wochen - dann, wenn auch die kostenlosen Corona-Tests abgeschafft werden sollen. Wer sich impfen lassen könnte, soll ab dann dafür bezahlen müssen.

Bei eigener Erkrankung sollen Arbeitnehmer weiterhin Geld erhalten

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek zeigte sich zuversichtlich mit Blick auf eine bundeseinheitliche Lösung. "Das bundesweit geltende Gesetz legt ganz klar fest: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung", sagte der CSU-Politiker der Rheinischen Post.

Holetschek ist auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz. Klar sei aber auch: "Wer selbst erkrankt - was übrigens ja auch mit Impfung in manchen Fällen möglich ist - der bekommt natürlich weiterhin sein Geld vom Arbeitgeber, wie bei jeder anderen Krankheit auch", machte der CSU-Politiker klar.

Gesundheitsexperten warnen vor "verdeckter Pandemie"

Die Gesundheitsexperten von SPD und Grünen, Karl Lauterbach und Janosch Dahmen, äußerten jedoch die Sorge, dass sich ungeimpfte Angestellte aus Sorge vor Quarantäne nicht mehr testen lassen. Dann könne eine "verdeckte Pandemie" entstehen, sagte Dahmen der Rheinischen Post. "Die neue Regelung ist nicht zu Ende gedacht", sagte Lauterbach der Zeitung.

Skeptisch äußerte sich auch Eugen Brysch, der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. "Argumente und niederschwellige Angebote sind besser als Daumenschrauben", sagte Brysch der dpa mit Blick auf die Impfkampagne.

Zweiter Beschlussentwurf: Mögliche Testpflicht in bestimmten Branchen

Ein zweiter Beschlussentwurf für die Beratungen sieht nach Handelsblatt-Angaben eine Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Selbstständige in bestimmten Branchen vor. Aufgrund der Diskrepanz "zwischen einer rechtsverbindlichen 3G-Nachweispflicht im Publikumsverkehr einerseits und einer bloßen Angebotspflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber andererseits wird ein dringender Handlungsbedarf gesehen", heißt es demnach in dem Entwurf. Die Regel solle angesichts der Infektionslage dort eingeführt werden, wo Beschäftigte mit "externen Personen in direkten Kontakt kommen".

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