Trotz Jobs: Schröder erhält 561.000 Euro für Büro in Berlin
29.9.2017, 08:55 UhrZudem erhält Schröder ein Ruhegehalt, das alleine für seine sieben Amtsjahre als Kanzler (1998 bis 2005) laut Gesetz rund 35 Prozent des Gehalts der derzeitigen Regierungschefin Angela Merkel (CDU) beträgt und damit 6446 Euro im Monat. Hinzu kommen Bezüge für seine Zeit in der niedersächsischen Landesregierung und als Bundestagsabgeordneter. Schröder soll an diesem Freitag in den Aufsichtsrat des russischen Energieriesen Rosneft gewählt werden und eventuell auch Chef des Gremiums werden. Wieviel Geld er für den Job bekommt ist nicht bekannt.
Der SPD-Politiker hatte nach einem Medienbericht über die Vorstandsgehälter bei Rosneft in Höhe von sechs Millionen Euro selbst gesagt, er bekomme weniger als ein Zehntel – also 600.000 Euro - davon. Die Europäische Union hat den Staatskonzern Rosneft wegen Russlands Rolle im Ukraine-Konflikt 2014 mit Sanktionen belegt. Kurz nach seiner Abwahl als Kanzler 2005 war der heute 73-Jährige Schröder bereits beim Betreiber der Gas-Pipeline Nord Stream von Russland nach Deutschland eingestiegen.
Er wurde Vorsitzender des Aktionärsausschusses eines Konsortiums, an dem der russische Staatskonzern Gazprom die Mehrheit hält. Im vergangenen Jahr wurde er zudem Chef des Verwaltungsrats der Gazprom-Tochter Nord Stream 2. Laut Kanzleramt erhält Schröder die 560.985 Euro in diesem Jahr ausschließlich für die Bezahlung der Mitarbeiter in seinem Büro.
"Die Bundesregierung verantwortet nicht die sächliche Ausstattung des Büros", heißt es in der Antwort von Staatsminister Helge Braun. Als Altkanzler hat Schröder, wie auch frühere Bundespräsidenten, einen Anspruch auf ein Büro. Der Linken-Politiker Alexander Neu warf Schröder und anderen Ex-Politikern eine "Mentalität des Absahnens" vor. Sie missbrauchten die politischen Kontakte aus ihrer Amtszeit um an Jobs in der Wirtschaft zu kommen, sagte er. "Ganz nebenbei nutzen sie weiterhin die Privilegien ehemaliger Spitzenpolitiker, wie Büros und Mitarbeiter."
18 Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen