Versäumniszuschläge möglich
Trotz Verlängerung: 900.000 Grundsteuererklärungen in Bayern fehlen
3.5.2023, 10:49 UhrTrotz der verlängerten Abgabefrist sind in Bayern rund 13 Prozent der Grundsteuererklärungen bisher nicht abgegeben worden. Landesweit seien für die rund 6,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten Grundsteuererklärungen abzugeben, bis einschließlich 2. Mai seien bayernweit (elektronisch und auf Papier) mehr als 5,6 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen, teilte ein Sprecher des Finanzministeriums am Mittwoch in München auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Dies entspreche rund 87 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen - rund Zweidrittel der Grundsteuererklärungen seien elektronisch abgegebenen worden.
Bayern hatte als einziges Bundesland die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um weitere drei Monate bis zum 30. April verlängert. De facto endete sie aufgrund des Sonn- und Feiertages nun sogar erst mit Ablauf des 2. Mai. Ursprünglich wäre die Frist Ende Januar ausgelaufen, nach einer bundesweiten Verlängerung um drei Monate. Zunächst war Ende Oktober 2022 geplant gewesen.
Der Freistaat hatte mit seiner nochmaligen Fristverlängerung auf die bis Ende Januar nur schleppende Abgabe der Erklärungen reagiert. Kurz vor dem damaligen Stichtag hatten noch Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer gefehlt - wobei die Quoten damals bundesweit überall recht ähnlich waren.
Wer seine Steuererklärung bisher nicht abgegeben hat, muss zunächst keine Versäumniszuschläge oder ähnliches befürchten, da es sich um neues Recht handle, so das Ministerium. Zunächst würden die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken nochmals an ihre Abgabepflicht erinnert. Wer dann jedoch immer noch nicht reagiert, muss dann auch mit Zuschlägen wegen der Fristversäumnisse rechnen.
Von 2025 an wird die Grundsteuer in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist.
In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell "zu bürokratisch" ist. Bei den Verhandlungen von Bund und Ländern hatte der Freistaat dafür eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt. Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig allein bei den Kommunen.
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