Tübingen: Mehr Freiheit für Geimpfte mit Impfausweis
20.4.2021, 19:26 UhrAls geimpft gelten diejenigen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung - in der Regel mit zwei Impfgaben - nachweisen können. Für die Fortführung des Tübinger Modellversuchs sei es entscheidend, die Geimpften einzubeziehen, damit der Handel eine ausreichende Zahl von Kunden bedienen könne, sagte Palmer.
Die zweite Verlängerung des Modellprojekts "Öffnen mit Sicherheit" über den 18. April hinaus wurde mit der Auflage verbunden, dass das Projekt bei einer Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterbrochen wird. "Spätestens mit der Notbremse des Bundes, wie sie derzeit vorgesehen ist, müsste das Projekt eigentlich abgebrochen werden", sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums am Dienstag.
Nachfrage nach Astrazeneca-Impfung ist groß
Ob die Bundes-Notbremse es zulasse, dass dieses Projekt und eventuell auch weitere als Modell weiterlaufen könnten, bleibe abzuwarten, sagte die Sprecherin des Sozialministeriums. Palmer bemüht sich darum. Bei einer Videokonferenz des Städtetags mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montag hatte Palmer gemeinsam mit seinen Kollegen aus Münster und Rostock dafür geworben, dass erfolgreiche Modellversuche fortgesetzt werden dürfen.
Menschen in Tübingen können sich seit dem 16. März an mehreren Stationen kostenlos testen lassen - mit den Bescheinigungen der Ergebnisse, den Tagestickets, können sie dann in Läden, zum Friseur oder auch in Theater und Museen gehen. Wegen großen Andrangs von außerhalb sind die Tests inzwischen auf Menschen aus dem Kreis Tübingen beschränkt.
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