Türkei: Zwei weitere Deutsche festgenommen
1.9.2017, 14:24 UhrZwei weitere Bundesbürger sind in der Türkei festgenommen worden - wohl aufgrund politischer Vorwürfe. Das teilte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts am Freitag in Berlin mit. Die Festnahme habe am Donnerstag stattgefunden.
"Das Generalkonsulat Izmir wurde von nichtstaatlichen Stellen über die Festnahme der beiden informiert. Die Flughafenpolizei in Antalya hat dann auf Anfrage des Konsulats die Festnahme bestätigt", sagte sie. Unterdessen gibt es nach 200 Tagen in Haft keine neuen Zeichen der Hoffnung für den in der Türkei inhaftierten "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel.
Bestätigt wurde nach Angaben der Sprecherin die alleinige deutsche Staatsangehörigkeit der beiden Festgenommenen. Telefonischen Kontakt sei dem Generalkonsulat verwehrt worden. Die Bundesregierung versuche, Kontakt herzustellen und konsularische Betreuung so schnell wie möglich sicherzustellen, sagte sie. "Wir sind mit Hochdruck dran."
Die genauen Vorwürfe der türkischen Behörden gegen die zwei Betroffenen seien noch unklar. "Wir versuchen das noch aufzuklären und hatten zu den beiden noch keinen persönlichen Kontakt." Es könnte sich jedoch um einen politischen Vorwurf handeln, konkret um den Vorwurf des Terrorverdachts.
Im Moment seien 55 deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft, davon inklusive der zwei jüngsten Fälle zwölf aus politischen Gründen.
Regierungssprecher Steffen Seibert versicherte im Fall Deniz Yücel, die Bundesregierung sei in Gedanken bei ihm. Sie arbeite täglich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für seine Freilassung und eine möglichst gute und intensive Betreuung.
"Wir erwarten von der Türkei, dass die deutschen Staatsbürger, die aus nicht nachvollziehbaren Gründen in der Türkei inhaftiert sind, freigelassen werden", sagte Seibert. Rechtsstaatliche Verfahren müssten eingehalten werden, auch die vollständige Einhaltung des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen. So dürften Informationen über die Festnahme von Betroffenen nicht unterlassen und eine konsularische Betreuung nicht verweigert werden.
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