Migrationspläne

Umfrage: Hälfte findet Zusammenarbeit mit AfD in Ordnung

29.01.2025, 08:55 Uhr
Im Bundestag stehen heute zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion zur Wende in der Migrationspolitik zur Abstimmung.

© Paul Zinken/dpa Im Bundestag stehen heute zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion zur Wende in der Migrationspolitik zur Abstimmung.

Eine Zusammenarbeit mit der AfD im Bundestag hält laut einer Umfrage etwa die Hälfte der Deutschen in Einzelfällen für vertretbar. 42 Prozent sprachen sich in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov grundsätzlich gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD aus. 

Insgesamt 22 Prozent der Befragten sehen dagegen in einer Kooperation in einzelnen Sachfragen kein Problem. 30 Prozent gaben darüber hinaus an, dass auch eine Regierungskoalition mit der AfD möglich sein sollte. 6 Prozent machten keine Angabe zur Frage nach dem Umgang mit der Partei. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

Deutliche Mehrheit findet Zurückweisung an Grenzen richtig 

Die Union bringt im Bundestag heute zwei Anträge mit Forderungen nach Verschärfungen beim Asylrecht ein. Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) hatte angekündigt, für einen härteren Kurs in der Migrationspolitik AfD-Stimmen in Kauf zu nehmen. Dafür erntete er viel Kritik. 

Die Meinungsforscher fragten auch nach der rechtlich umstrittenen Forderung, Migranten an den deutschen Grenzen nicht nur zu kontrollieren, sondern auch zurückzuweisen. 80 Prozent der Befragten halten den Vorschlag demnach für richtig - 10 Prozent für falsch. Weitere 10 Prozent machten keine Angabe. 

Das Forschungsinstitut befragte Ende Januar 2.110 Wahlberechtigte.

Die Todesfahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt und der Messerangriff von Aschaffenburg vor einer Woche seien offensichtlich von psychisch Kranken begangen worden. "Die Taten zeigen aus Sicht der Kirchen daher ein Defizit hinsichtlich des Informationsaustausches unterschiedlicher Behörden und einen eklatanten Mangel an adäquater Versorgung psychisch Kranker auf."

"Familiennachzug rechtlich unerlässlich"

Abgelehnt wird besonders das Ziel der Union, den Familiennachzug zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus zu stoppen. "Aus Sicht der beiden Kirchen ist es rechtlich unerlässlich, den Familiennachzug zu subsidiär
Schutzberechtigen unter erfüllbaren Bedingungen zuzulassen, da Art. 6 Abs. 1 GG (Grundgesetz) auch das tatsächliche Zusammenleben der Familienmitglieder schützt und es sich nicht um ein Deutschengrundrecht handelt." Das Zusammenleben als Familie gehöre zu den sozialen Grundbedürfnissen. "Dies gilt auch und besonders unter den Bedingungen von Flucht und Vertreibung."

Die Kirche sehen nach eigenen Worten außerdem einen Widerspruch zwischen dem Ziel der Begrenzung des Zuzugs und der auch gesetzlich angestrebten Erleichterung des Zuzugs von Arbeitskräften auf allen Qualifikationsstufen.

Für die CDU verteidigte die Vizevorsitzende Karin Prien den Kurs von Merz. Die CDU müsse nicht "immer eins zu eins mit den Kirchen einer Meinung" sein, sagte sie im Deutschlandfunk. "Wir machen Politik auf Grundlage unseres christlichen Menschenbildes." Menschen, die Schutz brauchten und die in Not seien, wolle die CDU auch weiter Aufnahme gewähren. "Aber das, was wir im Moment machen, ist doch ein Asylsystem, was auf europäischer Ebene, auf deutscher Ebene, auf Verwaltungsebene schlicht nicht funktioniert." Deshalb sei ein Politikwechsel notwendig.