Gegen angebliche "Diktatur der Parteien"

Volksbegehren startet: Querdenker wollen bayerischen Landtag auflösen

Roland Englisch

Nürnberger Nachrichten

E-Mail zur Autorenseite

9.10.2021, 08:45 Uhr
Bayerns Parlamentarier sind demokratisch gewählt, doch eine Initiative will sie trotzdem ablösen.

© Matthias Balk, dpa Bayerns Parlamentarier sind demokratisch gewählt, doch eine Initiative will sie trotzdem ablösen.

Das hat es noch nie gegeben in der Geschichte des Freistaates: Am 14. Oktober startet ein Volksbegehren, an dessen Ende sich der Landtag auflösen soll. Die Hürden auf dem Weg dorthin sind allerdings hoch. Und der politische Widerstand dagegen ist es ebenfalls.

Denn hinter der Initiative "Bündnis Landtag abberufen" stehen vor allem so genannte Querdenker wie der pensionierte Polizeibeamte Karl Hilz, den der bayerische Verfassungsschutz beobachtet. Hilz, so lautete die Begründung, versuche "mit einem Aktivismus eine systematische Störung der Funktionsfähigkeit des Staates herbeizuführen". Die Behörde rechnet ihn deshalb dem neuen Sammelbeobachtungsobjekt "Sicherheitsgefährdende demokratiefeindliche Bestrebungen" zu.

Wüste Wortwahl

Auf ihrer Internetseite machen die Organisatoren kein Geheimnis aus ihrer Position. Sie schreiben vom "Kadavergehorsam", der in den Landtagsfraktionen herrsche. Von einer "Diktatur der Parteien" ist dort die Rede und davon, Lügen seien "die Grundlage der Politik". Die Initiatoren wollen "den Landtag aufräumen und in Zukunft regelmäßig putzen".

Der Weg vom Volksbegehren zum Volksentscheid ist allerdings weit. Zwar hat das Bündnis zunächst tatsächlich die notwendigen 25.000 Unterschriften zusammenbekommen, die für ein Volksbegehren notwendig sind. Allerdings muss sich jetzt mindestens eine Million der wahlberechtigten Bayern in die Listen eintragen, damit aus dem Begehren ein Entscheid werden kann. Bei dem reicht dann die einfache Mehrheit für ein Ergebnis. Ab dem 14. Oktober liegen die Unterschriftenlisten zwei Wochen lang in den Rathäusern aus.

Verfassungsrecht

Unterstellt, die Initiatoren bekommen die Million tatsächlich voll, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder, der Landtag löst sich von sich aus auf, Oder er lässt die Bürger in einem Volksentscheid darüber abstimmen. Dass es überhaupt so weit kommen konnte, ist in der bayerischen Verfassung begründet. Sie gibt mit Artikel 18 den Menschen im Freistaat ausdrücklich das Recht, dass sie ihren Landtag abberufen können.