Wahlrechtsreform der Ampel
Wahlkreissieger ohne Mandat? Erlanger Experte meldet Zweifel an Verfassungsmäßigkeit an
17.03.2023, 13:34 Uhr
Grundsätzlich seien Veränderungen mit Blick auf die Zahl der Mandate im Bundestag – das weltweit größte Parlament in einer liberalen Demokratie – überfällig gewesen, schreibt Wahlrechtsexperte Krennerich in einem Kommentar. Denn es stellten sich Fragen der Arbeitsfähigkeit des Parlaments und der Akzeptanz in der Bevölkerung. "Vorderhand scheint der Reformvorschlag gelungen", so Krennerich weiter. An dem Repräsentationsprinzip der Verhältniswahl werde über die Zweitstimme konsequent festgehalten. "Jedoch wird dies über die Abschwächung der Persönlichkeitselemente der mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl erkauft."
Konkret: Dass der Sieger oder die Siegerin in einem Wahlkreis leer ausgehen könne, sei ein "weltweit einzigartiges Element". Dies verstoße aber "gegen das demokratische Prinzip, das da heißt: Wer im Wahlkreis gewählt ist, ist gewählt. Ihm oder ihr sollte nicht das Mandat vorenthalten oder nachträglich entzogen werden."
Wenn die Ampel-Koalition an dem bestehenden Wahlsystemtyp der personalisierten Verhältniswahl – und sei es auch nur in abgeschwächter Form – festhalte, dann müsse der Wählerwille bei der Direktwahl von Abgeordneten respektiert werden. "Es ist nicht auszuschließen, dass dies das Bundesverfassungsgericht ähnlich sieht", so Krennerich.
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