Verfassungsrechtler kritisiert Wahlvorstand

Wahlzettel gezeigt: Laschet leistet sich Fauxpas an der Urne - Ist seine Stimme ungültig?

26.9.2021, 15:10 Uhr
Armin Laschet, Bundesvorsitzender der CDU, Spitzenkandidat seiner Partei und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und seine Frau Susanne bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl. 

© Federico Gambarini, dpa Armin Laschet, Bundesvorsitzender der CDU, Spitzenkandidat seiner Partei und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und seine Frau Susanne bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl. 

Die Wähler in Deutschland stimmen über die künftige Zusammensetzung des Bundestags ab. Rund 60.000 Wahllokale öffneten am Sonntag um 8 Uhr. Schon am Vormittag gaben die Kanzlerkandidaten von SPD und Union, Olaf Scholz und Armin Laschet, ihre Stimmen ab. Nach den letzten Umfragen vor der Abstimmung könnte es ein ganz knappes Rennen werden. Parallel zur Bundestagswahl wird in Mecklenburg-Vorpommern auch ein neuer Landtag gewählt und im Land Berlin das Abgeordnetenhaus.

Unionskanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) wählte an seinem Wohnort in Aachen. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident sagte, die Bundestagswahl entscheide über die Richtung Deutschlands in den nächsten Jahren. "Und deshalb kommt es auf jede Stimme an." Dabei missachtete er selbst jedoch das Wahlgeheimnis: Er und seine Frau Susanne warfen den Stimmzettel in die Urne und falteten ihn so, dass ihre Abstimmung für die Kameras der Journalisten sichtbar war.

"Wahlvorstand hätte das beanstanden müssen"

Hat der Fauxpas der beiden nun Konsequenzen? "Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat oder seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist", heißt es auf der Webseite des Bundeswahlleiters. Laut des Wahlleiters verlieren die Zettel der Laschets allerdings nicht an Gültigkeit. Der Fauxpas war schlichtweg nicht aufgefallen, ansonsten hätten beide einen neuen Zettel ausfüllen müssen.

Verfassungsrechtler Professor Walther Michl sagte gegenüber der Bild zu Laschets Wahl: "Der Wahlvorstand hätte das beanstanden müssen", jetzt sei es jedoch zu spät. "Man kann nun nicht einfach einen anderen Stimmzettel mit zwei CDU-Stimmen herausziehen. Die Bundestagswahl wird wegen dieser einen Stimme nicht für ungültig erklärt werden", ist sich der Rechtsexperte sicher. Auch der Bundeswahlleiter erklärte gegenüber der Bild: "Aus dem unglücklichen Halten oder Knicken oder Einwerfen eines Stimmzettels in die Wahlurne ergeben sich keine Rechtsfolgen."

Der Bundeswahlleiter wies am Nachmittag über Twitter darauf hin, dass es nicht überraschend sei, dass Laschet seine eigene Partei gewählt habe. "Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden." Darüber hinaus erklärte er, die Wahlvorschriften seien eindeutig. "Der Wahlvorstand hat Wählerinnen und Wähler zurückzuweisen, die den Stimmzettel so gefaltet haben, dass die Stimmabgabe erkennbar ist. Dies dient dazu, dass andere Wählende nicht beeinflusst werden."

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