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Wenig bekannte Lockerung: Wer in Bayern nun 2G plus erfüllt
7.3.2022, 13:09 UhrMit der Club-Öffnung wurde in Bayern auch 2G plus wieder eingeführt. Vorher gab es mehrere Wochen lang nur 2G und 3G. Gleichzeitig wurden die Zutrittsvoraussetzungen für 2G plus gelockert. Damit brauchen weniger Menschen einen zusätzlichen Test, wenn sie in einen Club oder eine Diskothek wollen - oder in ein Restaurant, das freiwillig 2G plus umsetzt.
Wer in Bayern 2G plus erfüllt
Für 2G plus muss man grundsätzlich geimpft oder genesen sein. Zusätzlich braucht es eine der folgenden Bedingungen:
- Man weist einen negativen Test vor. Antigentest dürfen bis zu 24 Stunden alt sein, PCR-Tests bis zu 48 Stunden. Teilweise sind auch Selbsttests vor Ort möglich.
- Man hat eine Boosterimpfung erhalten.
- Man hat nach zwei Impfungen eine Corona-Infektion durchgemacht und ist davon genesen.
- Man ist doppelt geimpft und die letzte Impfung ist zwischen 14 und 90 Tagen her.
- Man ist genesen und der positive Test ist mindestens 28 und höchstens 90 Tagen her.
Die zwei gefetteten Ausnahmen sind neu. "Hiermit soll insbesondere ein Gleichklang zu den Anzeigen in der Corona-Warn-App beziehungsweise der CovPass-App erreicht werden", schreibt das Gesundheitsministerium. Dort wird frisch geimpften oder genesenen Personen bereits der Zugangsstatus 2G plus zugewiesen. Zudem bestehe nach einer überstandenen Infektion "üblicherweise zumindest für eine gewisse Zeit ein gewisser Schutz vor erneuter SARS-CoV-2-Infektion."
Kann man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen, genügt als Zugangsvoraussetzung für 2G plus ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original sowie ein negativer Test.
Wer in Bayern einen 2G-Status hat
Als vollständig geimpft gilt man, wenn man zwei Impfstoffdosen erhalten hat und das nachweisen kann. Gleiches gilt, wenn man von Corona genesen ist und einmal geimpft wurde. Wurde man erst krank und hat später eine Impfung erhalten, gilt der 2G-Status direkt nach der Impfung. Die Corona-Infektion kann man vor der Impfung entweder durch einen PCR-Test oder einen Antikörpertest nachweisen.
Wer nach der ersten Impfung erkrankt ist, muss nach dem positiven PCR-Test vier Wochen abwarten - ab dem 29. Tag gilt man ebenfalls als vollständig geimpft. Darauf weist das bayerische Gesundheitsministerium hin. Eine zweite Spritze ist also nicht nötig, stattdessen wird die Corona-Infektion als Vervollständigung des Impfschutzes gerechnet. Zwei nachgewiesene Infektionen reichen allerdings nicht aus, um als vollständig geimpft zu gelten.
Als genesen gilt man mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt ist. Laut Stiko-Empfehlung soll man sich nach drei Monaten impfen lassen und gilt im Anschluss als vollständig geimpft. Wartet man mit der Impfung ab und lässt sich erst nach vier oder fünf Monaten impfen, erhält man den verlorenen 2G-Status ebenfalls direkt mit der Impfung zurück.
Kann man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen, genügt als Zugangsvoraussetzung für 2G ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original sowie ein negativer Test. Wo man in Bayern einen 2G-Status benötigt, lesen Sie hier.
Wer in Bayern 3G erfüllt
Für 3G braucht man einen Impf- oder Genesungsnachweis - oder einen negativen Test. Ein Antigentest darf 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test 48 Stunden. Oftmals ist auch ein Selbsttest vor Ort möglich. Schüler und Kinder sind von der Testpflicht meist ausgenommen, die Details finden Sie hier.
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