"Wir wurden betrogen"
15.5.2019, 18:23 UhrFür die Betroffenen ist es der größte Betrug, den der Staat in der Bundesrepublik jemals an seinen Bürgern begangen hat. Die "Tat" – sie liegt Jahre zurück. Doch erst allmählich dämmert es immer mehr Menschen, dass sie still und heimlich zu "Opfern" geworden und um Tausende von Euro gebracht worden sind. Geld, das sie für ihre Altersversorgung fest eingeplant haben.
Frank Müller arbeitet bei Siemens – und ist stinksauer. Vor allem auf die Politiker ist der Fürther nicht gut zu sprechen, denn die macht er "für einen der größten Raubzüge" in seinem Geldbeutel" verantwortlich, den er je erlebt hat. Müller ist den Appellen gefolgt, sich neben der Rente eine zusätzliche Absicherung fürs Alter aufzubauen und hat in den 1980ern und 1990er Jahren zwei Direktversicherungen abgeschlossen und die Beiträge komplett – also ohne Arbeitgeberanteil – selbst bezahlt.
Der Anreiz: Dafür sollten bei der Auszahlung der Versicherung keine Sozialabgaben fällig werden. So steht es im Vertrag – nicht nur bei Frank Müller, sondern auch bei Millionen anderer Arbeitnehmer, die vor 2002 solche Verträge aus eigenen Beiträgen – in der Regel vom Bruttogehalt – bezahlt haben.
Doch daraus wird nichts. Im Handstreich hat die damalige SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt gemeinsam mit der Union im Jahr 2004 mit Blick auf die finanziell klammen Krankenkassen ihr "Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz" verabschiedet, das den Kassen flugs Milliarden in die leeren Kassen spülen sollte.
Der Trick: Per Gesetz wurden diese Direktversicherungen plötzlich wie Betriebsrenten behandelt, für die die Versicherten bei der Auszahlung nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch noch den Arbeitgeberbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen – und das auch noch rückwirkend, also auch für die unter ganz anderen Bedingungen zuvor abgeschlossenen Verträge.
"Das ist die eigentliche Sauerei", klagt die bei diesem Thema federführende Verbraucherzentrale Hamburg. "Viele haben damals diese Verträge in dem sicheren Bewusstsein abgeschlossen, dass sie bei der Auszahlung keine Abzüge haben", so der Verbraucherexperte Christian Biernoth, "sie hätten das nie gemacht, hätten sie gewusst, dass der Staat das rückwirkend ändert."
"Das ist Abzocke und ein ungeheurer Vertrauensbruch", schimpft Müller. Er hat für sich einmal durchgerechnet, was ihm dieser "Vertrauensbruch" später bei Auszahlung seiner Direktversicherung kosten wird. Würde er vorzeitig mit 60 in Rente gehen, bekäme er 69 000 Euro. Doch dann kommt die Krankenkasse und bittet Müller zur Kasse: 13 248 Euro zieht die ihm nach seiner Berechnung von dem Betrag ab, mit dem er eigentlich seinen Ruhestand angenehm gestalten wollte. Unter Einbeziehung der Inflationsrate bekäme der Siemensianer sogar am Ende 3500 Euro weniger ausbezahlt, als er selbst über die Laufzeit hinweg einbezahlt hat. Selbst wenn er bis 65 arbeiten würde, wäre das Ganze immer noch ein Draufzahlgeschäft.
Und täglich werden es mehr
Müller hat es nicht beim Jammern belassen, engagiert sich beim Verein der Direktversicherungsgeschädigten, der bundesweit schon über 2000 Mitglieder zählt und ständig mehr Zulauf erhält. Denn viele Betroffene merken erst bei Auszahlung im Rentenalter, was ihnen die damalige Bundesregierung da eingebrockt hat.
Andere haben den Rechtsweg eingeschlagen und bis vor dem Bundessozialgericht und dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Aber vergebens: Weil die Arbeitnehmer ihre Beiträge aus formalen Gründen über den Arbeitgeber bezahlt haben – selbst, wohlgemerkt – gilt die Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge und der Abzug sei rein juristisch damit rechtens, so in etwa der Tenor der entsprechenden Urteile.
Und was ist mit dem allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz, dass bestehende Verträge nicht verändert werden dürfen? "Das ist keine Frage des Vertragsrechts", sagt Verbraucherexperte Biernoth. Denn in der Tat bleiben die Vertragsleistungen, die zwischen Arbeitnehmer und der Versicherungsgesellschaft vereinbart waren, ja unberührt.
Die Crux ist vielmehr, dass der Staat plötzlich hinterher Abgaben obendrauf sattelt, die mit dem eigentlichen Vertrag nichts zu tun haben. "Und solange der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer steht – egal, ob der nur einen Zuschuss zahlt oder keinen, so lange besteht für die Gerichte ein Bezug zum Arbeitsverhältnis, und damit wären die Sozialabgaben rechtens", fasst Biernoth die aktuelle Rechtsprechung zusammen.
Wenig Hoffnung also für die Betroffenen. Einzig diejenigen, die während der Vertragslaufzeit bei ihrem Arbeitgeber ausgeschieden sind, selbst weiterbezahlt haben und sich die Versicherungsnehmer-Eigenschaft haben übertragen lassen, die können für diese Zeit nicht zu Sozialabgaben herangezogen werden, so die Verbraucherzentrale Hamburg.
Allen anderen Betroffenen bleibt daher nur der Weg über die Politik, um das aus ihrer Sicht schreiende Unrecht zu beenden. "Die in Berlin glauben, dass irgendwann schon einmal Ruhe einkehren wird", sagt Max Herzog – ein weiterer Betroffener aus Spalt – in Richtung Politik. Auch er muss einen fünfstelligen Betrag von seiner Altersversorgung abschreiben. "Doch die täuschen sich, ich werde gegen diesen Betrug kämpfen, so lange ich lebe", kündigt Herzog an – und befindet sich damit in guter Gesellschaft.
"Es werden jedes Jahr 250 000 solcher Altverträge fällig. Das sind jedes Jahr 250 000 bitter enttäuschte Rentner mehr, und die gehen alle wählen", macht Frank Müller, der Leiter des Stammtisches Franken im Verein der Direktversicherungsgeschädigten klar, was für die Parteien auf dem Spiel steht. Auch er kündigt an: "Wir werden Politiker nerven bis zum Erbrechen." Und er hofft, dass die Proteste – 19 Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes – allmählich Wirkung zeigen.
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