Wohlleben bremst NSU-Prozess mit Befangenheitsanträgen
17.11.2016, 14:58 UhrVorangegangen war ein Streit über einen weiteren Befangenheitsantrag, den Wohlleben am Mittwoch gestellt hatte. Bundesanwalt Herbert Diemer hatte daraufhin erklärt, es sei zu prüfen, ob Wohllebens Antrag "wegen Verschleppungsabsicht als unzulässig anzusehen ist".
Diemer sprach sich nach beiden Anträgen dafür aus, die Beweisaufnahme zunächst fortzusetzen. Der für Donnerstag geladene Zeuge konnte wegen des Streits bis zum frühen Nachmittag nicht vernommen werden.
Wohlleben ist angeklagt, weil er die wichtigste Mordwaffe der mutmaßlichen NSU-Terroristen, eine Pistole vom Typ "Ceska" mit Schalldämpfer, organisiert haben soll. Mit dieser Pistole sollen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus fremdenfeindlichen Motiven neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende erschossen haben. Die beiden Männer starben nach einem missglückten Bankraub im November 2011;
sie sollen sich das Leben genommen haben. Ihre Gefährtin Beate Zschäpe, mit der sie fast 14 Jahre im Untergrund lebten, ist wegen Mittäterschaft im NSU-Prozess angeklagt.