Zutritt nur für Geimpfte: Sonderrecht oder Grundrecht?
21.1.2021, 20:22 UhrSeit die Pandemie uns plagt, wurde viel geforscht, in Europa haben die Impfungen begonnen. Nehmen wir an, der Piks sorgt tatsächlich für sterile Immunität, ist es aus rechtlichen Gründen nicht nur legitim, Geimpfte anders zu behandeln als Nicht-Geimpfte. Es ist sogar geboten. Schließlich darf der Staat auch keinen Gesunden wie einen kranken Menschen behandeln.
Überdies: Eine Impfung auf einem Zertifikat zu vermerken, wie nun in der EU diskutiert wird, ist nicht einmal eine neue Idee. Der Impfausweis, den wir beim Arztbesuch oder auf Reisen bei uns tragen, ist ein gängiges Dokument.
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Grundrechte, keine Sonderrechte
Wer nun von Sonderrechten für Geimpfte spricht, verdreht die Sache: Unsere Grundrechte sind eingeschränkt. Diese Einschränkungen für geimpfte Menschen aufzuheben, beschenkt sie nicht mit Privilegien, sondern gibt ihnen ganz einfach ihre Grundrechte zurück. Ein Argument der Gegner eines solchen Impfausweises ist eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, die durch frühere Freiheiten für Geimpfte eingeführt würde. Mit Verlaub: Unsere Gesellschaft ist längst eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, und Corona verschärft die soziale Spaltung in Deutschland.
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Diese Pandemie trifft vor allem sozial Schwächere, Künstler, Gastwirte und auch viele Selbstständige sehr hart und auch wenn der Staat (also wir Steuerzahler) mit Hilfe der Kurzarbeit versucht, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, wurden etwa die Lohnkosten auch von jenen Unternehmen übernommen, die Profit machen. Gut möglich, dass sich die Sorge, dass ein Impfausweis diese Gesellschaft noch weiter spaltet, aus diesen sozialen Schieflagen speist.
Staat ist Gleichheitsaspekten verpflichtet
Die Politik sollte deshalb dringend betonen, dass etwa ein Allergiker oder ein Mensch mit einem schwachen Immunsystem, der sich nicht impfen lassen kann, nicht benachteiligt wird, und ein Impfzertifikat auch nicht bedeuten wird, dass Menschen um ihre Daseinsvorsorge bangen müssen. Schließlich ist der Staat Gleichheitsaspekten stärker verpflichtet als jeder private Geschäftsmann: In den Behörden, ob im Jobcenter oder im Finanzamt, wäre es nicht erlaubt, eine Beratung daran zu knüpfen, dass Bürgerinnen und Bürger einen Impfnachweis vorlegen.
Und natürlich kann es zum Problem werden, wenn Geimpfte im öffentlichen Personennahverkehr keine Maske mehr tragen müssen – dies würde Misstrauen auslösen und auch Menschen, die (noch) nicht immun sind, wären wohl schwerer zu bewegen, sich an die Regeln zu halten.
Und doch: Wenn eine Impfung samt Nachweis dazu beitragen kann, diese Krise zu beenden, ist ein Impfpass gerechtfertigt. Schließlich ist das Ziel aller getroffenen Maßnahmen, endlich alle Einschränkungen zu beenden.