Verbotene Nutzung

Autofahrer rauscht auf A73 mit Blaulicht an Polizist vorbei - seine Ausrede ist kurios

Johanna Mielich

Online-Redaktion

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16.9.2024, 10:48 Uhr
Blaulicht und Martinshorn sind nur speziellen Institutionen vorbehalten - an einem Autofahrer in Franken ging das wohl vorbei.

© dpa/ HMB Media/Julien Becker Blaulicht und Martinshorn sind nur speziellen Institutionen vorbehalten - an einem Autofahrer in Franken ging das wohl vorbei.

Freie Fahrt auf der linken Spur - das war wohl die Wunschvorstellung eines Autofahrers auf der A73, der kurzerhand unberechtigt ein Blaulicht für sein Privatauto nutzte, um schneller voranzukommen. Blöd nur, dass dabei am Sonntag ausgerechnet ein Polizeibeamter in Zivil auf der Fahrbahn vor ihm unterwegs war. Gegen 13.45 Uhr wollte der Polizist dem Auto Platz machen, das sich von hinten am Autobahnkreuz Fürth/Erlangen in Richtung Nürnberg näherte und hinter der Frontscheibe ein eingeschaltetes Blaulicht hatte.

"Allerdings kamen Zweifel auf, ob es sich wirklich um ein Einsatzfahrzeug handelt", schreibt die Verkehrspolizei Erlangen in einem Pressebericht am Montag. Hinzugerufene Kollegen kontrollierten den 64-jährigen Autofahrer schließlich. Hier kam raus, dass er keiner Hilfsorganisation angehörte. Das Blaulicht hatte er nach seinen Angaben angeblich kurz zuvor auf einem Flohmarkt erworben und "wollte nur mal probieren, ob es auch funktionsfähig ist", so die Polizei weiter. Die Einsatzkräfte stellten das Blaulicht sicher, außerdem erwartet den 64-Jährigen nun eine Anzeige wegen Nötigung und Amtsanmaßung.

Reiner Kauf eines Blaulichts nicht verboten

In Deutschland ist der Kauf eines Blaulichts nicht verboten. Blaulicht und Martinshorn im Straßenverkehr zu nutzen, ist allerdings nur speziellen Institutionen vorbehalten und in § 52 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt, so also etwa Polizei, Zolldienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdienste.


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