Chaos-Fahrt

Betrunken die Kontrolle verloren: Auto fährt in Privatgarten und landet auf dem Dach

Stefan Besner

Online-Redaktion

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17.1.2025, 11:14 Uhr
Der Betrunkene landete mit seinem Auto in einem Garten.

© Polizei, Fehn, Dominik (PP-OFR) Der Betrunkene landete mit seinem Auto in einem Garten.

Schwer Alkoholisiert verursachte ein 36-Jähriger am späten Donnerstagabend, 16. Januar 2025, einen Verkehrsunfall. Wie es in einem Pressebericht der Polizeiinspektion Ludwigsstadt heißt, landete der Betrunkene mits einem Auto in einem Gartengrundstück auf dem Dach.

Kurz vor 22.30 Uhr war der 36 Jahre alte Autofahrer in der Thünahofer Straße in Richtung Steinbach an der Haide unterwegs, wie es in der Pressemitteilung heißt. Demnach verlor er in einer Rechtskurve die Kontrolle über seinen Pkw und fuhr geradeaus weiter. Dabei überfuhr er einen Verteilerkasten, der bei der Kollision komplett in seine Einzelteile zerlegt wurde. Durch die Wucht des Aufpralls überschlug sich der 36-Jährige mit seinem Auto und landete schlussendlich in einem angrenzenden Garten auf dem Dach. Der Fahrer hatte Glück im – selbstverschuldeten – Unglück. Er konnte sich nach dem Unfall selbst unverletzt aus dem Auto befreien.

Infolge der Unfallaufnahme stellten die Polizisten offenkundige Atemalkoholgeruch bei dem 36-Jährigen fest. Ein durchgeführter Alkoholtest bestätigte den Verdacht und zeigte einen Wert von über einem Promille an. Noch an Ort und Stelle stellten die Beamten deshalb den Führerschein des Mannes sicher. In der Konsequenz musste der Unfallfahrer die Ordnungshüter anschließend zur Blutentnahme ins Krankenhaus begleiten.

Insgesamt wird zum aktuellen Zeitpunkt von einer Schadenshöhe von über 20.000 Euro ausgegangen. Das Unfallauto war nicht mehr fahrbereit und ein Abschleppdienst kümmerte sich um die alles andere als alltägliche Bergung des Autos aus dem Garten.

Die Polizei hat die Ermittlungen zu dem Fall wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen. Der 36-Jährige wird längere Zeit auf seinen Führerschein verzichten und mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen müssen, wie es heißt.


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