Strafbar und gefährlich

Böller, Raketen, Kracher: Tipps für das Silvesterfeuerwerk zu beachten vom Hauptzollamt Nürnberg

Andrea Munkert

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11.12.2024, 11:22 Uhr
Illegale Feuerwerkskörper sind nicht für den Nutzer selbst gefährlich, sondern auch für die Umgebung.

© Zoll Illegale Feuerwerkskörper sind nicht für den Nutzer selbst gefährlich, sondern auch für die Umgebung.

Feuerwerkskörper, Kracher und Böller gehören an Silvester für viele dazu. Wer den Jahreswechsel unbeschwert und sorgenfrei genießen will, sollte jedoch Folgendes beachten: In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper konformitätsbewertet und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Kennzeichen) versehen sein, meldet das Hauptzollamt Nürnberg. Fehlt diese Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar.

Für die legale Einfuhr von Feuerwerkskörpern gilt:

Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten stets an der Zollstelle anzumelden. Konformitätsbewertete und mit CE-Kennzeichen versehene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden. Konformitätsbewertete und mit CE-Kennzeichen versehene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden.

Hiervon ausgenommen sind jedoch unter anderem so genannte "celebration cracker", "Blitzknallsätze (Flashbanger)" oder Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse. Für die letztgenannten sowie für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Dagegen ist die Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenen Feuerwerkskörpern nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt. Wichtig zu wissen: diese Regelungen gelten beim Verbringen von Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten sinngemäß. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch aus Tschechien und Polen nur zugelassene Feuerwerkskörper mitgebracht werden dürfen.

"Nicht zugelassene Pyrotechnik ist in allen Variationen und Mengen erhältlich, äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden", so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. "Selbst bei korrekter Anwendung können diese Feuerwerkskörper, zum Beispiel aufgrund der mangelhaften Verarbeitung und des unbekannten Explosivstoffs oder der verwendeten Menge, zu schlimmsten Verletzungen führen. Wer sich selbst und andere nicht gefährden will, für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!"


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