Streit eskalierte
Brutale Attacke in Mittelfranken: Gruppe tritt und schlägt auf 23-Jährigen ein
7.10.2024, 15:29 UhrWie die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mitteilte, war es vergangenen Samstag gegen 01.30 Uhr zu einer körperlichen Auseinandersetzung in der Osthalle im Nürnberger Hauptbahnhof gekommen. Eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte hatten den Vorfall gemeldet, nachdem sie vor Ort einen 23-Jährigen am Boden liegend vorgefunden hatte.
Nach ersten Befragungen von Zeugen sowie einer Videosichtung stellte die Bundespolizisten fest, dass eine Gruppe von fünf jungen Männern den 23-Jährigen zusammengeschlagen hatte. Nachdem das Opfer zu Boden gegangen war, trat die Gruppe auf den Mann ein. Grund für die Auseinandersetzung soll ein Streit zwischen dem 23-Jährigen und einer Frau in der Diskothek im Nürnberger Hauptbahnhof gewesen sein.
Bevor die Beamten eingetroffen waren, entfernte sich die Gruppe. Vier von den Männern konnten durch eine sofortige Nahbereichsfahndung aber ermittelt werden, berichtet die Polizei.
Ein Angreifer vorerst in U-Haft
Da einer der Schläger keinen festen Wohnsitz hat, ordnete der verständigte Jour-Staatsanwalt eine Haftrichtervorführung an. Der 24-Jährige wurde nach Vorführung in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die anderen Männer durften nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Dienststelle verlassen.
Durch den Vorfall erlitt der 23-Jährige leichte Verletzungen. Er lehnte eine ärztliche Untersuchung im Krankenhaus ab und verließ eigenständig die Dienststelle.
"Aus eigener Veranlassung erschien am Tag darauf der fünfte der Männer zur Dienststelle der Bundespolizei in Nürnberg für eine Beschuldigtenvernehmung", berichten die Beamten. Wegen seiner unklaren Wohnanschrift entschied der Bereitschaftsstaatsanwalt auf Haftvorführung. Der Mann wehrte sich gegen die Fesselung und leistete Widerstand.
Bis zur Vorführung wurde der 21-Jährige in die Gewahrsamszelle der Bundespolizei eingeschlossen. Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein.
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