Wegen Gewaltexzessen

Hausverbot und Verfahren drohen: Bahnhöfe werden zu Waffenverbotszonen erklärt

Johanna Michel

Online-Redaktion

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18.6.2024, 10:43 Uhr
Wer am Bahnhof Waffen bei sich trägt, dem droht ein Hausverbot. (Symbolbild)

© Inken Thiel Wer am Bahnhof Waffen bei sich trägt, dem droht ein Hausverbot. (Symbolbild)

Die Bundespolizei Bayern hat für den Zeitraum vom 15. Juni, 0 Uhr, bis 15. Juli, 6 Uhr, aus Sicherheitsgründen eine Allgemeinverfügung für die Hauptbahnhöfe Nürnberg, München, Würzburg und Augsburg erlassen. Diese verbietet das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen und Messern aller Art. Die Verbote sollen Reisende und Polizeieinsatzkräfte insbesondere während des erhöhten Reiseaufkommens durch die Fußball-Europameisterschaft vor Übergriffen schützen.

Von der Verfügung sind laut Angaben der Bundespolizei alle Gebäudeteile der genannten Bahnhöfe betroffen, auch die dazugehörigen Personentunnel, Bahnsteige und alle dort öffentlich zugänglichen Ebenen.

Diese Strafen drohen beim Verstoß

Von den Einsatzkräften der Bundespolizei wird das Verbot in dem entsprechenden Zeitraum überwacht, bei Verstößen können die Gegenstände sichergestellt werden und neben einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren auch ein sogenanntes Zwangsfeld festgesetzt werden, erklärt die Polizei. Zudem drohen ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot (Hausverbot).

Die Behörden sehen diesen Schritt als notwendig, weil sich Gewaltdelikte an Bahnhöfen auf einem hohen Niveau bewegen und dabei immer wieder gefährliche Gegenstände eingesetzt werden.


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